ist nicht nur als Gleichstellung von Frauen und Männern zu sehen. Sie strebt die politische Gestaltung aller Lebensbereiche im Sinne von Frauen an. Sie zeigt sich im konsequenten Eintreten für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für Frauen in Kiel.
Diesem Grundsatz ist die Arbeit der
Frauenbeauftragten und des Referats für Frauen der Landeshauptstadt Kiel verpflichtet, seit diese Institution im Januar 1987 ins Leben gerufen wurde.
Gesetzliche Grundlagen ihrer Arbeit sind das
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst, die
Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung (§ 2 Abs. 3) und die
Hauptsatzung (§ 6) der Landeshauptstadt Kiel.
Maßgeblich ist außerdem der
Frauenförderplan der Stadtverwaltung.
Der organisatorische Aufbau des Referats orientiert sich an der Lebenswirklichkeit von Frauen und gliedert sich zur Zeit im wesentlichen in folgende Arbeitsschwerpunkte:
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