Die Aufgabe eines stehenden Gewerbes (auch bei Verlegung in einen anderen Meldebereich) sowie der Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG ist unserer Ordnungsbehörde gleichzeitig anzuzeigen.
Wir möchten Ihnen die Formalitäten für die Gewerbeanzeige(n) erleichtern. Zu diesem Zweck steht Ihnen der amtliche Vordruck als pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Aus rechtlichen Gründen kann die Gewerbeabmeldung nicht als E-Mail erfolgen, da Ihre Unterschrift erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis: Wer anzeigepflichtig ist, entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen Gewerbean- und Gewerbeummeldung. Bei einer GmbH i. G. ist jeder Gründer anzeigepflichtig.