Der Beginn eines Gewerbes in Kiel ist gleichzeitig bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Dies gilt für selbständige Gewerbetreibende/ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle (bei Neuerrichtung, bei Übernahme oder bei Verlegung von einem anderen Meldebereich nach Kiel).Der Eintritt in eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) ist ebenfalls anzumelden.
Wer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Makler-, Baubetreuer-, Taxen- oder Gaststättengewerbe) oder ein Handwerk betreiben will, hat bei der Anzeige die entsprechende Erlaubnis nachzuweisen bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.
Wir möchten Ihnen die Formalitäten für die Gewerbeanzeige(n) erleichtern. Zu diesem Zweck steht Ihnen der jeweils amtliche Vordruck als pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Sie können das entsprechende Formular am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Aus rechtlichen Gründen kann die Gewerbe-Anzeige nicht als E-Mail erfolgen, da Ihre Unterschrift erforderlich ist.