Gewerbeanmeldung
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Formular zur Gewerbe-anmeldung (pdf)
 
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Amtsgericht Kiel
 
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Der Beginn eines Gewerbes in Kiel ist gleichzeitig bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Dies gilt für selbständige Gewerbetreibende/ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle (bei Neuerrichtung, bei Übernahme oder bei Verlegung von einem anderen Meldebereich nach Kiel).Der Eintritt in eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) ist ebenfalls anzumelden.

  

Wer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Makler-, Baubetreuer-, Taxen- oder Gaststättengewerbe) oder ein Handwerk betreiben will, hat bei der Anzeige die entsprechende Erlaubnis nachzuweisen bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.


Wir möchten Ihnen die Formalitäten für die Gewerbeanzeige(n) erleichtern. Zu diesem Zweck steht Ihnen der jeweils amtliche Vordruck als pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.

Sie können das entsprechende Formular am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Aus rechtlichen Gründen kann die Gewerbe-Anzeige nicht als E-Mail erfolgen, da Ihre Unterschrift erforderlich ist.

 
Sie brauchen folgende Unterlagen:
   Einzelunternehmen: Personalausweis (mit aktueller Wohnanschrift - ersatzweise  Meldebescheinigung) bei ausländischen Personen: Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung, Meldebescheinigung) - bei handelsregisterlich eingetragener Firma Handelsregister(HR)-Auszug.
   GbR: Jede/r Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig -  siehe Einzelunternehmen 
   OHG: Jede/r Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig - siehe Einzelunternehmen + HR-Auszug 
   KG: Jede/r persönlich haftende Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig - siehe Einzelunternehmen sowie HR-Auszug (Kommanditisten sind nur anzeigepflichtig, wenn sie
Befugnis zur Geschäftsführung haben)
   GmbH: Der/die Geschäftsführer/in ist anzeigepflichtig (ggf. weitere Geschäftsf. mit allen Angaben auf einem Beiblatt aufführen u. unterschreiben lassen) -siehe Einzelunternehmen sowie HR-Auszug 
   GmbH & Co. KG: Jede/r persönlich haftende Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig - siehe Einzelunternehmen sowie HR-Auszug; in der Regel ist eine GmbH persönlich haftend, in dem Fall auch den HR-Auszug der GmbH - siehe GmbH
   GmbH in Gründung: Jeder Gründer muss sein Einverständnis erklären, dass die GmbH vor der HR-Eintragung gewerblich angemeldet wird (formlos) -  ferner benötigen wir eine vollständige Kopie des notariellen Gründungsvertrages sowie alle Unterlagen der Gründer - siehe Einzelunternehmen. Für die juristische Person gilt die Gewerbeanmeldung erst dann, wenn uns der HR-Auszug vorgelegt wird.
 
 Adresse und Öffnungszeiten der zuständigen Stelle
 
Gebühren, Kosten
Gewerbean- und -ummeldung

je Anzeige 25,00 €

Gewerbean- und -ummeldung auf dem Postweg

je Anzeige 30,00 €

Bei Personengesellschaften entsprechend der Anzahl der Anzeigepflichtigen

je 25,00 €

Bei Personengesellschaften entsprechend der Anzahl der Anzeigepflichtigen auf dem Postweg

je 30,00 €

 
Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 55c Gewerbeordnung (GewO)