An- und Ummeldung
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 Bürgerservice A-Z
Formulare

Anmeldeformular 

(pdf, mehrseitig, 400 KB)

Beiblatt zur Anmeldung nach Landesmeldegesetz (pdf)
Einzugsbestätigung (pdf)
 
Verwandte Themen
Abmeldung
Widerspruch gegen Datenübermittlung
Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung
Führungszeugnis
Melde- und Archivauskünfte
Kfz-Zulassungsstelle
 
Download

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Wer eine neue Wohnung (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung) bezieht, muss dieses der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Bei Familien genügt die Vorsprache eines Familienmitgliedes, das die Ausweise aller vorlegt.


Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist keine Abmeldung beim bisherigen Wohnort mehr erforderlich.


Wir möchten Ihnen die Formalitäten beim Zuzug nach Kiel oder beim Umzug innerhalb Kiels erleichtern. Zu diesem Zweck steht Ihnen das Formular (als pdf-Dokument) zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können es am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.
Aus rechtlichen Gründen kann das Formular nicht als E-Mail übersandt werden, da Ihre Unterschrift erforderlich ist.

 

Bei einer schriftlichen Anmeldung oder Ummeldung per Post ist eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses zwingend beizufügen.

 

Adressänderung im Kfz-Schein:

Bei einem Umzug innerhalb Kiels kann die Adresse in Ihrem Kfz-Schein bei uns gleich mit geändert werden.

 

Sie brauchen folgende Unterlagen:
   Personalausweise/Pässe aller anzumeldenden Personen 
   Mietvertrag oder Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
   Ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
   Ggf. bei einer schriftlichen An- oder Ummeldung per Post die Kopie eines Personalausweises oder eines Reisepasses
   Ggf. Kfz-Schein (siehe oben)

  
 Zuständige Stelle und Öffnungszeiten
 

Gebühren, Kosten
Bei fristgerechter Anmeldung ist die Anmeldung gebührenfrei.
 

Rechtsgrundlagen

§ 11 Landesmeldegesetz (LMG)

Die Pflicht zur Anmeldung obliegt für Personen unter 16 Jahre demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen. Für Personen, für die ein(e) Pfleger/in oder ein(e) Betreuer/in bestellt ist, die oder der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger/der Pflegerin oder dem Betreuer/der Betreuerin.