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Wer eine neue Wohnung (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung) bezieht, muss dieses der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Bei einer schriftlichen Anmeldung oder Ummeldung per Post ist eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses zwingend beizufügen.
Bei einem Umzug innerhalb Kiels kann die Adresse in Ihrem Kfz-Schein bei uns gleich mit geändert werden. |
| Sie brauchen folgende Unterlagen: | ||||||||||
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Zuständige Stelle und Öffnungszeiten |
| Gebühren, Kosten |
| Bei fristgerechter Anmeldung ist die Anmeldung gebührenfrei. |
| Rechtsgrundlagen |
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§ 11 Landesmeldegesetz (LMG) Die Pflicht zur Anmeldung obliegt für Personen unter 16 Jahre demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen. Für Personen, für die ein(e) Pfleger/in oder ein(e) Betreuer/in bestellt ist, die oder der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger/der Pflegerin oder dem Betreuer/der Betreuerin. |
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Zuständige Stelle und Öffnungszeiten