Beurkundung einer Geburt
 Eine Seite zurück
 Bürgerservice A-Z
Formulare
Vornamensschein
 
Verwandte Themen

Kinder in Reisepass eintragen lassen

Elternberatung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern

Beurkundungen zu Vaterschaft, Sorgerecht, Unterhalt

 
Download

Zum Ansehen von pdf-
Dokumenten brauchen Sie den Acrobat Reader® der Firma Adobe.

Sie erhalten ihn kostenlos über diesen Link:

 

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden?

Sie möchten wissen, welche Unterlagen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erforderlich sind?

Wird Ihr Kind in einem Kieler Krankenhaus geboren, so wird die Geburt vom dortigen Verwaltungsleiter dem Standesamt Kiel angezeigt.

Um die Geburt zu beurkunden, benötigen wir von Ihnen allerdings weitere Unterlagen bzw. Urkunden.

Welche, hängt davon ab, ob

  • Sie miteinander verheiratet sind; dann benötigen wir von Ihnen eine Eheurkunde sowie Ihre Geburtsurkunden.

Falls Sie aber

  • nicht miteinander verheiratet sind oder
  • ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt bzw. zur Gruppe der Spätaussiedler gehört oder
  • Ihr Kind zuhause oder im Geburtshaus geboren wurde, dann

empfehlen wir eine persönliche telefonische Beratung.
  

Welchen Familiennamen bekommt Ihr Kind?

Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen, erhält Ihr Kind automatisch den Ehenamen als Geburtsnamen. 
 

Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder Sie als nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Kind den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter führen soll. Diese Namenswahl gilt auch für alle weiteren Kinder, sofern ein gemeinsames Sorgerecht besteht. 
  

Wer gibt dem Kind einen Vornamen?

Sie als Sorgeberechtigte (Eltern) legen den oder die Vornamen für Ihr/Ihre Kind/Kinder fest. Die dafür notwendige Erklärung stellen wir Ihnen als   

 PDF-Formular/Vornamensschein zur Verfügung. Diesen Vordruck erhalten Sie nach der Entbindung auch im Krankenhaus. 
 

Das Krankenhaus leitet Ihre Unterlagen an das Standesamt zur Registrierung weiter. Sie bekommen nach der Registrierung der Geburt Ihre eingereichten Unterlagen im Standesamt zurück. Außerdem stellt das Standesamt Ihnen Geburtsbescheinigungen 

  • für die Krankenkasse (Mutterschaftsgeld)
  • zur Beantragung des Elterngeldes
  • zur Beantragung des Kindergeldes
  • für religiöse Zwecke (Taufe)

aus. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes ist gebührenpflichtig und kostet 10,00 Euro (Mehrausfertigungen  5,00 Euro/Urkunde).

 

 Adresse und Öffnungszeiten der zuständigen Stelle