In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeheimen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen. Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens und bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern (Labore) sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.
Das Amt für Gesundheit berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus fühlen wir uns für jeden Hinweis über mangelnde hygienische Bedingungen in öffentlich genutzten Plätzen, z.B. Spielplätzen oder Parks, verantwortlich.
| Ansprechpartner für die Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen und öffentlichen Plätzen: |
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Jürgen Oestreich Ansprechpartner/-innen für die Überwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens: Wolfgang Tröster
Besuchsadresse: Nahverkehr: |
| Gebühren, Kosten: |
| Gebühren werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung erhoben. |
| Rechtsgrundlagen: |
| Infektionsschutzgesetz |
| Richtlinien des Robert-Koch-Instituts |
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Multiresistente Erreger |
| Downloads |
| Anzeigeformular für Labore nach § 44 / 49 IfSG |
| Informationsblätter "Infektionsschutz" |
| Informationsblatt "Infektionsketten in Altenpflegeeinrichtungen" |
| Verwandte Themen |
| Infektionsschutz / Meldepflichtige Krankheiten |
| Umwelthygienische Beratung |