Berechnung der Gebühren und Entgelte,
Ermäßigung nach der Sozialstaffel
Für jedes Kind, das in einer Kieler Kindertagesstätte betreut wird, setzt das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen die Gebühren und Entgelte fest. Grundlage hierfür ist die
Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen vom 14. Juni 2005 (GS).
Die Gebührensatzung in der aktuellen Fassung können Sie auch
als pdf-Dokument hier herunterladen.
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Die Gebühr bzw. das Entgelt beträgt derzeit monatlich: |
Siehe Gebührensatzung |
| höchstens 30 € monatlich für jede angefangene Tagesbetreuungsstunde | § 2 |
| und 0 € bei Unterschreitung des Grundfreibetrags | § 8 |
| plus ggf. 28 € für die Beköstigung | § 3 |
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Für eine Ermäßigung vom Höchstbetrag muss der entsprechende Antrag gestellt werden. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie mit der Zusage für den Betreuungsplatz. |
§ 7 |
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Nach der Sozialstaffel sind für die Höhe der Gebühr bzw. des Entgelts dann maßgeblich: |
§ 8 |
| die Höhe des Familieneinkommens | § 9 |
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der vereinbarte Betreuungsumfang (Anzahl der Tagesbetreuungsstunden), |
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| und die Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder. | |
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| Unabhängig vom Sozialstaffelausgleich sind Gebührenermäßigungen aus besonderem Grund möglich. | § 7 |
Adresse und Öffnungszeiten der zuständigen Stelle
Diese Regelung gilt ausschließlich für Kieler Kinder.
Eltern auswärtiger Kinder wenden sich bezüglich einer Ermäßigung an ihre Wohnortgemeinde. Vor Aufnahme des Kindes in eine Kieler Kindertageseinrichtung muss ihre Wohnortgemeinde die Übernahme der Kostenerstattung bestätigen. Siehe auch:
Betreuung auswärtiger Kinder in Kieler Kindertageseinrichtungen.
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