Leistungsbewertung
In allen drei Phasen des Wettbewerbs (Regional-, Landes- und Bundeswettbewerb) werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Punkten bewertet.
Die Jury bewertet die Leistungen mit Prädikaten und Punkten auf den drei Wettbewerbsebenen unterschiedlich, und zwar wie folgt:
a) Regionalwettbewerb
teilgenommen Mindestpunktzahl: 4 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 5 bis 8 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 9 bis 12 Punkte
3. Preis 13 bis 16 Punkte
2. Preis 17 bis 20 Punkte
1. Preis (ohne Weiterleitung) 21 bis 22 Punkte
1. Preis mit Weiterleitung 23 bis 25 Punkte
b) Landeswettbewerb
teilgenommen Mindestpunktzahl: 10 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11 bis 13 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 14 bis 16 Punkte
3. Preis 17 bis 19 Punkte
2. Preis 20 bis 22 Punkte
1. Preis mit Weiterleitung 23 bis 25 Punkte
c) Bundeswettbewerb
teilgenommen Mindestpunktzahl: 10 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11 bis 13 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 14 bis 16 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 17 bis 19 Punkte
3. Preis 20 bis 21 Punkte
2. Preis 22 bis 23 Punkte
1. Preis 24 bis 25 Punkte
Das Prädikat, der Preis und die ermittelten Punkte orientieren sich an der Leistungsvorstellung in der jeweiligen Wettbewerbsphase.
Besonderheiten: Es gibt keine "doppelte" Zuordnung von Preisen und Prädikaten zu einer gegebenen Punktzahl mehr!
Einen 1. Preis ohne Weiterleitung gibt es nur noch in dem Regionalwettbewerb. Das Prädikat "mit sehr gutem Erfolg teilgenommen" gibt es nur in dem Bundeswettbewerb.
Für die Altersgruppe I entfällt die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, für die Altersgruppe II entfällt die Weiterleitung zum Bundeswettbewerb, bei Gesang entfällt für die Altersgruppen I und II die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, in der "Musical"-Kategorie entfällt für die Altersgruppe III die Weiterleitung zum Bundeswettbwerb.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer des Wettbewerbes erhält eine Urkunde, in der die Punkte und das Prädikat bzw. der zuerkannte Preis der jeweiligen Wettbewerbsphase bestätigt werden.
Übrigens können im Landeswettbewerb "Jugend musiziert"-Leistungen als Besondere Lernleistung in das Abitur eingebracht werden.
Jury
1. Die Jurygremien der Wettbewerbe auf Regional-, Landes- und Bundesebene setzen sich in der Regel aus Musikerziehern sowie aus Dozenten und Interpreten der zum jeweiligen Wettbewerb ausgeschriebenen Intrumentalbereiche zusammen.
2. Die Zusammenstellungen und Entscheidungen der Jurygremien sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Die Juroren sind hinsichtlich der Punktierung und Einzelheiten der Juryberatung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nach Abschluss der Wertungen in jeder Altersgruppe werden Teilnehmerberatungen angeboten (siehe letzter Punkt der Jury-Richtlinien).



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