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Teilnahmebedingungen

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1. Teilnahmeberechtigt sind deutsche Jugendliche innerhalb der genannten Altersgruppen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung (Stichtag ist jeweils der 15. November) nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder Berufspraxis stehen.

Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen:      

  • Musikstudierende, auch bei einem anderen Studienfach als das im Wettbewerb vorgesehene Instrument
  • Studenten für ein künstlerisches Lehramt mit Musik an allgemeinbildenden Schulen
  • Studierende mit Hauptfach Musik
  • Bundeswehrsoldaten in Bundeswehrmusikkorps mit Ausnahme von Wehrpflichtigen
  • Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistende, die bereits ein musikalisches Berufsstudium oder eine musikalische Berufspraxis aufgenommen haben
  • Musiker, die bereits in einer musikalischen Berufspraxis stehen, z.B. in einem Orchester, als Musikpädagoge o.ä.

 

2. Ziffer 1 gilt auch für ausländische Jugendliche, wenn sie mindestens ab dem 1. Dezember des Ausschreibungsjahres ununterbrochen in Deutschland wohnen.

3. Für die Durchführung von Wettbewerben an deutschen Schulen im Ausland und für die Teilnahme deren Schüler gelten Sonderregelungen, die der Hauptausschuss festlegt.

4. Die Anmeldung zum Regionalwettbewerb (1. Phase) ist bis zum 1. Dezember des Ausschreibungsjahres (Poststempel) an den zuständigen Regionalausschuss zu richten, im Zweifelsfall an den für die Hauptwohnung zuständigen Landesausschuss oder an die Bundesgeschäftsstelle. Ensembles, deren Mitglieder aus mehreren Regionen oder Bundesländern stammen, senden die Anmeldung an den Regionalausschuss, aus dessen Einzugsbereich der Stimmführer des Ensembles oder die Mehrzahl der Ensemblemitglieder stammen. Der Unterrichtsort ist für die Anmeldung nicht maßgebend. Im Zweifelsfall entscheidet der Landesausschuss, welchem Regionalausschuss die Anmeldung zugeordnet wird. Daraufhin erfolgt die Einladung zur Teilnahme am Regionalwettbewerb. Findet in einer Region kein Wettbewerb statt oder läßt er sich in bestimmten Wettbewerbskategorien nicht durchführen, können Bewerber auch einem anderen Regionalwettbewerb zugeordnet werden. Gegebenenfalls werden die Teilnehmer mehrerer Regionen oder Bundesländer zu einem Wettbewerb zusammengefasst.

5. Die Anmeldungen müssen auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Dieses ist bei der Bundesgeschäftsstelle "Jugend musiziert", bei den Regional- und Landesausschüssen sowie in Musikschulen erhältlich. Unleserlich und unvollständig ausgefüllte Anmeldungen gelten als nicht erfolgt.

6. Bei Minderjährigen muß die Anmeldung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und des Instrumentallehrers bzw. des Leiters der Musiziergruppe enthalten. Diese Erklärung gilt zugleich für alle Phasen des Wettbewerbes.

7. Jeder Bewerber (auch der jugendliche Begleitpartner und jeder Partner in der Gruppenwertung) muss ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen und die Teilnahmebedingungen erfüllen. Spielpartner müssen ihre Anmeldungen gemeinsam einreichen.

8. Bei Verhinderung der Teilnahme am angebotenen Veranstaltungsort und -termin besteht kein Anspruch, zu einem Wettbewerb in einer anderen Region bzw. in einem anderen Bundesland zugelassen zu werden. Bei Verhinderung durch schulische Veranstaltungen kann, auf Antrag des Teilnehmers und nach Bestätigung durch den Schulleiter der allgemeinbildenden Schule, das Wertungsspiel in einem anderen Regional- oder Landeswettbewerb stattfinden.

9. Die Termine der Landeswettbewerbe werden von den Regional- und Landesausschüssen bekanntgegeben bzw. können dort erfragt werden. Die Anmeldung der 1. Preisträger zum Landeswettbewerb wird vom jeweiligen Regionalausschuss, für den Bundeswettbewerb vom Landesausschuss vorgenommen.

10. Ein zum Regionalwettbewerb angemeldetes Wettbewerbsprogramm ist verbindlich. Wollen weitergeleitete Wettbewerbsteilnehmer ihr Vorspielprogramm ändern, so muß die Programmänderung spätestens 4 Wochen vor dem Landeswettbewerb bzw. 6 Wochen vor dem Bundeswettbewerb beim zuständigen Ausschuss schriftlich eingehen. Eine nachträgliche Änderung des Vorspielprogrammes muß nicht akzeptiert werden.

11. Die Teilnehmenden sind für die Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen, insbesondere der Zusammenstellung des Wertungsprogrammes, selbst verantwortlich.

12. Mehrfachteilnahme:

a) In der Solowertung kann sich jeder Teilnehmer innerhalb eines Wettbewerbsjahres nur einmal mit dem gleichen Instrument beteiligen.

b) Begleitpartner können beliebig oft teilnehmen.

c) In der Gruppenwertung kann ein Teilnehmer innerhalb eines Wettbewerbsjahres mit dem gleichen Instrument in derselben Kategorie höchstens zweimal teilnehmen. Alle Spielpartner im zweiten Ensemble müssen andere Teilnehmer sein als im ersten Ensemble.

d) Darüber hinaus kann jeder Teilnehmer als Mitspieler eines weiteren Ensembles in der Kategorie "Besondere Besetzungen" teilnehmen.

13. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch darauf, daß ihnen die für das Spielprogramm des Wettbewerbes benötigten Instrumente (ausgenommen Klavier und Orgel) vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Bei den vom Veranstalter bereitgestellten Instrumenten sind Einwendungen gegen Art und Beschaffenheit ausgeschlossen.

14. Die für die Teilnahme am Regional- und Landeswettbewerb (1. und 2. Phase) entstehenden Fahrtkosten sowie die Kosten für Aufenthalt, Begleitpersonen usw. können nicht erstattet werden und sind von den Teilnehmern bzw. den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.

15. Den Teilnehmern des Bundeswettbewerbes (3. Phase) werden nach Möglichkeit kostenfreie bzw. kostengünstige Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung bereitgestellt; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

16. Preisträger sind verpflichtet, in Abschlussveranstaltungen der jeweiligen Wettbewerbsphasen, z.B. in Preisträgerkonzerten, mitzuwirken, sofern sie dazu aufgefordert werden. Ein Anspruch, in Abschlussveranstaltungen vorgestellt zu werden, besteht jedoch nicht. 

17. Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Wettbewerbe "Jugend musiziert" entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für das Musikinstrument des Wettbewerbsteilnehmers.

18. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich deren Vervielfältigung), die in Zusammenhang mit Wettbewerbsveranstaltungen gemacht werden. Er überträgt etwa hieraus entstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter. Private und kommerzielle Aufzeichnungen von Wettbewerbsveranstaltungen (Wertungsspiele und Konzerte) auf Bild- und Tonträgern sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

19. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Veröffentlichung seiner Ergebnisse, auch in elektronischen Medien.

20. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. erkennen die Erziehungsberechtigten die Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbes an.

21. Auskünfte können beim zuständigen Regional- oder Landesausschuss oder bei der Bundesgeschäftsstelle der Wettbewerbe "Jugend musiziert" eingeholt werden.

22. In Zweifelsfällen, die die Ausschreibung betreffen, entscheidet grundsätzlich der Bundesgeschäftsführer.