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Personenstand und Genealogie

Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Kiel


Zum 1. Oktober 1874 führte Preußen das Standesamtswesen ein, eine kleine Revolution, denn nunmehr waren nicht mehr die Kirchen mit ihren Kirchenbüchern für die öffentliche Registrierung des Personenstands zuständig. Schon zur Franzosenzeit waren in Teilen Deutschlands Zivilstandsregister eingeführt worden, u.a. auch in Lübeck und im Herzogtum Lauenburg, doch in Schleswig-Holstein konnte bis 1874 nur kirchlich geheiratet werden. Heute sind historische Personenstandsunterlagen zentrale Dokumente für Familienforschung und Erbenermittlung.


Bestände im Stadtarchiv Kiel
Zu unterscheiden sind drei Arten von Personenstandsbüchern, Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. Das Personenstandsrecht bestimmt, dass nach bestimmten Fristen die Personenstandsbücher an das Archiv abgegeben werden und zur Einsichtnahme nach Archivrecht zur Verfügung stehen.
Im Stadtarchiv Kiel befinden sich daher:

  • Geburtenbücher, die älter sind als 110 Jahre
  • Heiratsbücher, die älter sind als 80 Jahre
  • Sterbebücher, die älter sind als 30 Jahre

Alle jüngeren Personenstandsbücher werden vom Standesamt Kiel geführt.
Die Kieler Kirchenbücher als Vorläufer der Personenstandsunterlagen werden vom Kirchenkreis Altholstein verwaltet.

Führung und Gliederung der Personenstandsbücher
Alle Einträge folgen einem Grundsatz: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt oder der Sterbefall eingetreten ist, bzw. vor dem eine Heirat geschlossen wurde. Der Wohnsitz der betroffenen Person spielt dabei keine Rolle. Ist ein Kieler zum Beispiel in Itzehoe verstorben, wird der Tod im Sterbebuch in Itzehoe beurkundet. Kommt aber ein Kronshagener im Städtischen Krankenhaus in Kiel zur Welt, wird seine Geburt im Geburtenbuch des Standesamts I in Kiel festgehalten.

Personenstandsbücher im Magazin
Personenstandsbücher im Magazin

Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen: So ist für Personenstandsfälle, die im Ausland eingetreten sind, das Standesamt I in Berlin zuständig. Bei Kriegsteilnehmern im 1. und 2. Weltkrieg galt, dass ihr Tod vom Standesamt ihres Wohnsitzes eingetragen wurde. Die entsprechende Todesmeldung wurde von der Wehrmachtauskunftsstelle in Berlin (heute Deutsche Diensstelle) an die Standesämter der Wohnorte weitergeleitet. Sowohl das Standesamt I in Berlin als auch die Deutsche Dienststelle (WAST) können daher wichtige Ansprechpartner für die Familiengeschichte sein.

Die Personenstandsbücher sind nach Standesamtsbezirken gegliedert. Sie verzeichnen die Geburten, Heiraten und Sterbefälle, die in einem Standesamtsbezirk aufgetreten sind. Gibt es heute nur noch einen Standesamtsbezirk Kiel, sind in der Vergangenheit bis zu 13 Standesämter auf dem jetzigen Kieler Stadtgebiet tätig gewesen.
Die Bücher wurden jahrgangsweise angelegt und die Einträge durchnummeriert. Damit ist jeder Eintrag exakt zu bezeichnen. Die Personenstandsbücher sind mit Namensverzeichnissen erschlossen, die im Lesesaal benutzbar sind.
Eine Übersicht über die Standesämter in Kiel und Umgebung finden Sie hier:
Liste der Standesämter

Benutzung im Lesesaal
Wir empfehlen die Benutzung der Personenstandsunterlagen im Lesesaal. Hier erhalten Sie die nötige Beratung, Sie können selbst Reproduktionen mit der Digitalkamera anfertigen und es stehen weitere familienhistorisch bedeutende Bestände für Sie bereit. Die Benutzung im Lesesaal ist gebührenfrei.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht jedes Personenstandsbuch vorlegen können. Insbesondere sind uns einzelne Register und Namensverzeichnisse noch nicht vom Standesamt abgegeben worden, weil einzelne Teile des Registers noch nicht dem Archivrecht unterliegen. In diesen Fällen müssen wir für Sie eine gebührenpflichtige Recherche durchführen.

Gebühren und Anfragen
Die Benutzung im Lesesaal ist gebührenfrei. Anfragen zum Bestand Personenstandsunterlagen sind dagegen entsprechend der Benutzungs- und Gebührensatzung gebührenpflichtig. Ein Anspruch auf eine schriftliche Auskunftserteilung besteht nicht.
Die Gebühren belaufen sich derzeit auf:

  • je Ablichtung aus Personenstandsunterlagen 7,40 Euro
  • je Beglaubigung von Ablichtungen 2,60 Euro
  • je Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Bestand Standesamt/Personenstandsunterlagen 7,00 Euro
  • Suchen je eines Eintrags oder Vorgangs, wenn die Registernummer und das zuständige Standesamt nicht genannt werden können, je angefangene Viertelstunde 12,50 Euro

 

Weiterführende Adressen

  • Aus jüngeren Personenstandsbüchern erteilt das Standesamt Kiel Auskunft und Urkunden:

    Landeshauptstadt Kiel
    Standesamt
    Fleethörn 26
    24103 Kiel

 

  • Alle Einwohnermeldedaten werden vom Archiv der Meldebehörde im Bürger- und Ordnungsamt verwaltet:

    Landeshauptstadt Kiel
    Bürger- und Ordnungsamt
    Archiv der Meldebehörde
    Fleethörn 9
    24103 Kiel
    E-Mail: Einwohnermeldeamt

 

 

  • Personenstandsunterlagen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten verwaltet das Standesamt I in Berlin:

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstraße 5
    13357 Berlin (Mitte)
    www.berlin.de/standesamt1/

 

  • Informationen über Wehrmachtsangehörige im 2. Weltkrieg erteilt die Deutsche Dienststelle (WAST) in Berlin:

    Deutsche Dienststelle (WAST)
    Eichborndamm 179
    13403 Berlin
    www.dd-wast.de