Landeshauptstadt Kiel Wappen der Landeshauptstadt Kiel

Benutzung

Willkommen in der Stadtgeschichte

Der Lesesaal ist das Herz des Archivs. Hier werden den Besucherinnen und Besuchern die Akten vorgelegt, hier stehen ihnen sämtliche Findmittel zur Verfügung, hier werden sie durch Fachkräfte beraten.

Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, Archivgut zu nutzen. Die Regeln der Archivbenutzung sind in der Benutzungs- und Gebührensatzung des Stadtarchivs nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes geregelt. Archivgut ist danach generell frühestens 10 Jahre nach seiner Entstehung für die Einsichtnahme freigegeben. Personenbezogenes Archivgut ist besonders geschützt. Es kann erst 10 Jahre nach Tod der betroffenen Person vorgelegt werden. Die Schutzfristen können im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung der Interessen durch die Archivleitung verkürzt werden.

Im Lesesaal ist die Einsichtnahme in Findmittel und Bestände und die Beratung kostenfrei. Lediglich für Reproduktionen werden Gebühren erhoben. Wir gestatten den Einsatz digitaler Kameras im Lesesaal, sofern das Archivgut dadurch nicht gefährdet wird.
Unsere Bestände stehen nicht zur Ausleihe bereit. Sie können nur vor Ort eingesehen werden.

Lesesaal des Stadtarchivs Kiel
Im Lesesaal des Stadtarchivs Kiel

Lesesaal:
Rathaus (Raum 515), Fleethörn 9

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.30 bis 16 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 18 Uhr

Benutzungs- und Gebührensatzung des Stadtarchivs Kiel

Landesarchivgesetz