Baudenkmale und Denkmalbereiche
Denkmalkataster online
Über 1.400 geschützte Gebäude, Bereiche, Gartenanlagen und Ensembles sind in Kiel zu finden. Einen unverbindlichen Überblick gibt Ihnen das
Online-Denkmalkataster. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt es jedoch nicht.
Verbindliche Auskunft, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt und ob es als solches wegen seiner besonderen Bedeutung in das Denkmalbuch des Landes Schleswig-Holstein eingetragen wurde, gibt Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde, die bei der Landeshauptstadt Kiel angesiedelt ist. Hier erhalten Sie auch alle grundlegenden Informationen über denkmalrechtliche, fachliche und finanzielle Fragen, die bei der praktischen Durchführung eines Bauvorhabens auftreten.
Was bedeutet die Eintragung als Denkmal?
Ist Ihr Gebäude als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen worden, bedarf jede Instandsetzung und bauliche Veränderung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Dies gilt z. B. für Fenstererneuerungen, Fassadenanstrich oder Dacheindeckung, aber auch für Veränderungen im Inneren des Gebäudes. Die Eintragung Ihres Gebäudes in das Denkmalbuch bedeutet nicht, dass zukünftig überhaupt keine Veränderungen zulässig sind, aber sie müssen genehmigt werden. Dabei haben die Denkmalschutzbehörden ein Interesse daran, dass Gebäude durch Instandsetzungsarbeitungen oder behutsame Umbauten in ihrem Bestand gesichert und sinnvoll genutzt werden können.
Nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch seine Umgebung steht unter Schutz. Die Genehmigung für eine Maßnahme, die die Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals beeinflusst, erhalten sie in der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Förderung
Wie bei jedem Neubauvorhaben sollte auch bei einer Altbausanierung vor Planung und Baubeginn eine solide Kostenberechnung erstellt werden. Die Denkmalbehörden beraten Sie hierbei gerne und geben Auskunft über Möglichkeiten der finanziellen Förderung durch öffentlich-rechtliche oder private Stellen und der erhöhten steuerlichen Abschreibung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand. Steuerliche Vorteile können Sie auch für Aufwendungen an den Gebäuden in Anspruch nehmen, die nicht in das Denkmalbuch eingetragen worden sind, deren Erhalt jedoch wegen des geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt. Ob Ihr Gebäude zu dieser Gruppe zählt, erfahren sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Denkmalpflege in Schleswig-Holstein finden Sie in einer Broschüre, die das Landesamtes für Denkmalpflege, Sartori & Berger-Speicher, Wall 47/51, 24103 Kiel bereithält. Sie bekommen sie auch bei der Unteren Denkmalschutzbehörde. Informationen u.a. zum Denkmalrecht, Steuervergünstigungen und Aufgaben der Denkmalschutzbehörden bietet auch die Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege
www.denkmal.schleswig-holstein.de.



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