Prüfung zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses
In der Prüfung wird festgestellt, ob der Bildungsstand der Bewerberin / des Bewerbers dem Ziel einer Hauptschule entspricht. Außerdem muss die Schulpflicht im allgemein bildenden und berufsbildenden Bereich erfüllt sein. Bei einem Wohnsitz außerhalb von Kiel wenden Sie sich bitte an das zuständige Schulamt.
Anmeldungen für die Zulassung zu diesen Prüfungen müssen im Schulamt Kiel, Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel, bei Frau Eyinck, Zimmer A 452 (Tel: 901-2965), erfolgen.
Mitzubringen sind:
1. schriftlicher, formloser Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit...
- einer Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, ob sie / er bereits anderweitig versucht hat, eine entsprechende Prüfung abzulegen,
- Angaben über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Prüfung,
- der Angabe, in welchem der nachstehend genannten Fächer die Bewerberin / der Bewerber eine der schriftlichen Arbeiten schreiben möchte: Geschichte, Erdkunde, Physik / Chemie oder Biologie,
- der Angabe, ob sie / er eine zusätzliche Prüfung im Fach Englisch wünscht
2. Geburtsurkunde,
3. handgeschriebener Lebenslauf, aus dem der Entwicklungs- und Bildungsstand hervorgeht,
4. beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen des letzten Zeugnisses aus dem allgemein bildenden Bereich und evtl. des letzten Zeugnisses aus dem berufsbildenden Bereich sowie Nachweise über sonstige Ausbildung/en und Tätigkeiten,
5. Ausländerinnen / Ausländer können eine zusätzliche Prüfung in ihrer Muttersprache als Fach beantragen. Dem Antrag kann entsprochen werden, wenn Prüfer/innen zur Verfügung stehen.
Die Unterlagen müssen formal in einer korrekten Form vorgelegt werden.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird eine Versetzung in die 9. Klasse und eine solide Vorbereitung auf die Prüfung angeraten.
Die Bewerberin / der Bewerber kann in Schleswig-Holstein nicht zugelassen werden, wenn
- sie / er bereits einen Hauptschulabschluss erworben hat,
- sie / er zum Zeitpunkt der Zulassung ihren / seinen Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat
- sie / er die Prüfung bereits dreimal erfolglos abgelegt hat.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und richtet sich nach den Anforderungen des Lehrplanes für die 9. Klasse des Ministeriums für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein.
Die schriftliche Prüfung umfasst:
- eine Deutscharbeit
- ein Diktat,
- eine schriftliche Arbeit in dem Fach Mathematik,
- eine schriftliche Arbeit in einem weiteren Fach, das der Prüfling aus den Fächern Geschichte, Erdkunde, Physik / Chemie oder Biologie auswählt.
- Falls dies beantragt wurde, ist außerdem eine zusätzliche Arbeit in dem Fach Englisch zu schreiben.
- Ausländerinnen / Ausländer, die eine zusätzliche Prüfung in ihrer Muttersprache beantragt haben, schreiben eine Arbeit in der in Frage kommenden Sprache.
Die mündliche Prüfung umfasst:
- Deutsch
- Mathematik
- Geschichte einschließlich Wirtschaft/Politik
- Erdkunde
- Biologie
- Physik/Chemie und
- falls eine zusätzliche Prüfung im Fach Englisch gewünscht wurde, ist in diesem Fach auch eine mündliche Prüfung abzulegen.
- Ausländerinnen / Ausländer, die eine zusätzliche Prüfung in ihrer Muttersprache beantragt haben, werden in der entsprechenden Sprache auch mündlich geprüft.
Nach der Prüfungsordnung kann bei guten schriftlichen Leistungen eine Befreiung von der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach stattfinden.


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