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Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe

Seit 2001 schreibt das Infektionsschutzgesetz sowohl mündlich als auch schriftlich durchzuführende Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe vor. Diese Belehrungen treten an die Stelle des bis dahin bekannten Gesundheitszeugnisses und informieren über unbedingt notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.

Jeder der beruflich erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung durch das Amt für Gesundheit. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes, Schulen und Kindertagesstätten.

Benötigen Sie eine solche Belehrung, melden Sie sich dafür im Amt für Gesundheit möglichst umgehend vor Arbeitsbeginn verbindlich an.Wir sind bemüht, Termine kurzfristig zu vergeben, längere Wartezeiten können wir aber nicht immer verhindern.

Sie haben die Möglichkeit, sich persönlich, telefonisch oder über das Onlineformular anzumelden.

Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein, d. h. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen.

Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung der / des Erziehungsberechtigten, die zur Belehrung unterschrieben mitgebracht werden muss.

Die Belehrung setzt eine Verständigung in deutscher Sprache voraus. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, besteht die Möglichkeit einen Termin für eine Einzelbelehrung zu vereinbaren. Bitte kommen Sie dann in Begleitung eines Dolmetschers.

Nach erfolgter Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die lebenslange Gültigkeit hat. Darüber hinaus ist ihr Arbeitgeber jedoch verpflichtet, alle 2 Jahre eine Nachbelehrung durchzuführen.

In Vorbereitung auf die Belehrung lesen Sie bitte die Gesundheitsinformationen über den Umgang mit Lebensmitteln (PDF)

Sie brauchen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass (unbedingt erforderlich)


Ansprechpartnerin:
Marita Draeger
Zimmer 20
Telefon: 0431 / 901 - 42 06
Fax: 0431 / 901 - 74 42 06
E-Mail: Marita.Draeger@kiel.de

Besuchsadresse:
Amt für Gesundheit
Eingang Willestraße
Fleethörn 18-24
24103 Kiel

Nahverkehr:
Alle Hauptlinien,
Haltestelle Holstenbrücke

Gebühren, Kosten:
Die Belehrung kostet 20 Euro (mit Dolmetscher 30 Euro).
Bitte halten Sie Bargeld möglichst passend bereit. 
Die Gebühr ist vor Beginn der Belehrung am Kassenautomat zu entrichten. Bargeldlose Zahlung mit EC-Cash ist möglich.

Rechtsgrundlagen:
Infektionsschutzgesetz

Informationsmaterial zum Herunterladen: