Gesetzlicher und ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Um den Jugendschutz in der Landeshauptstadt Kiel kümmert sich die Abteilung Kinder- und Jugendinteressen im Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Für den gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Jugendschutz ist der Ansprechpartner
Harald Pahnke
Telefon 901 - 3121
Neues Rathaus, Andreas-Gayk-Str. 31, Zimmer B 336.
Der gesetzliche und ordnungsrechtliche Jugendschutz sorgt unter anderem für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Diskotheken, Gaststätten oder an anderen Orten, an denen Alkohol ausgeschenkt wird. Dazu gehören auch die Kieler Woche, der Kieler Umschlag, der Weihnachtsmarkt, Bierfestivals und andere. In Kooperation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amt für Familie und Soziales und der Polizei organisiert diese Stelle Jugendschutzstreifen auf Großveranstaltungen.


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