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Gebühren/Tagespflegegeld

Der Stundensatz einer Tagespflegeperson liegt zwischen 3,50 Euro und ca. 6 Euro pro Kind. Wenn beide Elternteile berufstätig sind oder sich in Ausbildung befinden, können sie einen Antrag auf Tagespflegegeld stellen. Die Tagespflegeperson erhält dann von der Landeshauptstadt Kiel eine Geldleistung von 3,50 Euro pro Stunde und Tagespflegekind. Anteilig davon zahlen die Eltern eine Gebühr an das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Die Höhe dieses Elternbeitrages hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Sie ist in der aktuellen Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen und geförderte Tagespflege festgelegt. Zusätzlich fallen gegebenenfalls 28 Euro Essensgeld im Monat an. Die Stadt überweist den Elternbeitrag und die fehlende Differenz zu 3,50 Euro an die Tagespflegeperson. Verlangt die Tagespflegeperson einen Stundensatz über 3,50 Euro, muss der zusätzliche Betrag von den Eltern an die Tagespflegeperson direkt gezahlt werden.

Anträge und Fragen zum Tagespflegegeld

Wenn Sie einen Antrag auf Tagespflegegeld durch das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen stellen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sozialpädagogin in der Beratungs- und Vermittlungsstelle. Sie erhalten dort umfassende Beratung rund um die Antragstellung und Förderung. Ausgefüllte Anträge werden von der jeweils zuständigen Sozialpädagogin entgegengenommen und geprüft. Es ist zu empfehlen, die Anträge persönlich zu den Sprechzeiten abzugeben, um eventuelle Unstimmigkeiten sofort klären und fehlende Angaben beziehungsweise Unterlagen ergänzen zu können.

Gebühren- und Beitragsberechnung

Bei Fragen zur Auszahlung des Tagespflegegeldes oder Berechnung Ihres Elternbeitrags können Sie sich direkt an Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin der Gebühren- und Beitragsberechnung wenden.