Pflegeerlaubnis
Sofern Sie ein Kind außerhalb der Wohnung der Eltern mehr als 15 Stunden in der Woche betreuen, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Diese wird Ihnen nach Prüfung der Voraussetzungen in unserer Beratungs- und Vermittlungsstelle erteilt.
Die Eignungsprüfung beinhaltet ein persönliches Gespräch, die Besichtigung der Tagespflegestelle und verschiedene Nachweise über Qualifikation sowie Erste-Hilfe-Kurs, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung u.a.


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