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Qualifizierung zur Tagespflegeperson

Eine der grundlegenden Bedingungen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundqualifizierung.

Die Qualifizierungskurse zur Tagespflegeperson in Kiel richten sich nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts e.V., München. Sie beinhalten mindestens 160 Stunden theoretischen Unterricht und ein 40-stündiges Praktikum in einer Tagespflegestelle. 

Im Unterricht werden u.a. folgende Themenbereiche behandelt: Motivationsklärung, Anforderungen an die Tagespflegeperson, Kontakt- und Eingewöhnungsphase, Bindungen, frühkindliche Bildung, Gesetzliche Grundlagen.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin, zum Sozialpädagogischen Assistentin / zur Sozialpädagogischen Assistenten oder ein abgeschlossenes Studium zur Diplom-Sozialpädagogin / zum Diplom-Sozialpädagogen vorweisen, kann sich die Qualifizierung für Sie auf 40 Stunden verkürzen.

Wer bietet Qualifizierungskurse an?

In Kiel gibt es mehrere Bildungsträger, die Qualifizierungskurse durchführen. Die Kurse werden in unterschiedlicher Form, zum Beispiel als Abend- und Wochenendveranstaltungen über mehrere Monate oder tagsüber als Kompaktkurse angeboten. Sie dauern zwischen 6 Wochen und 9 Monaten.

Eine Übersicht über die aktuellen Kurse und Informationsveranstaltungen der Träger erhalten Sie in unserer Vermittlungs- und Beratungsstelle und unter Aktuelles.

Informationen über die Inhalte, Schwerpunkte und den Ablauf der einzelnen Kurse bekommen Sie bei den Anbietern direkt:

AWO Elternservice
Forum Zeitnah
Haus der Familie
IBAF GmbH
Pädiko e.V.

FAW gGmbH 

Finanzielle Förderung der Qualifizierung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen Ihnen die Kosten der Grundqualifizierung anteilig erstatten. Insgesamt ist eine Erstattung von max. 450,- Euro möglich. Die Förderbedingungen werden in der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel näher erläutert.


Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, ist eventuell auch eine Kostenübernahme für die Qualifizierung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit Kiel möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle:

Jobcenter Kiel (wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen)
Ansprechperson ist Ihre zuständige Integrationsfachkraft.
Ansonsten: Frau S. Petersen, Jobcenter Kiel - Süd,
Telefon 0431 - 66669-150,
E-Mail: jobcenter-kiel.sued@arge-sgb2.de

Agentur für Arbeit Kiel (wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder ohne Leistungsbezug arbeitslos gemeldet sind)
Kontakt: Frau B. Schütt, Telefon 0431 - 709 1118, E-Mail: Kiel.BCA@arbeitsagentur.de


Eine weitere Fördermöglichkeit kann die Beantragung der Bildungsprämie sein. Informationen dazu bekommen Sie bei:
Kieler Forum Weiterbildung
c/o Volkshochschule Kiel
Bergstr. 24
24103 Kiel
Dr. Viehöfer, Telefon 901-5335
Frau Wilupski, Telefon 901-5202 
Herr Friese, Telefon 901-5334
E-Mail: service@weiterbildung-kiel.de