Von der Tagespflege leben
Finanzielle Förderung in der Landeshauptstadt Kiel
Wenn Sie als freiberufliche Tagespflegeperson Kieler Kinder betreuen, erhalten Sie von der Landeshauptstadt Kiel auf Antrag der Eltern eine Geldleistung von 3,50 € pro Kind und Stunde.
Diese Geldleistung umfasst die Erstattung der Kosten, die Ihnen für den Sachaufwand entstehen und einen Betrag zur Anerkennung Ihrer Förderleistung. Sie gilt für die Betreuungszeit zwischen 6 und 20 Uhr. Ein Teil dieser Geldleistung wird über die Elternbeiträge finanziert.
Zusätzlich erstattet Ihnen die Landeshauptstadt Kiel Ihre Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie jeweils die Hälfte Ihrer nachgewiesenen Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).
Gefördert wird auch während einer Urlaubszeit von bis zu 4 Wochen im Jahr und im Krankheitsfall bis zu 2 Wochen pro Jahr.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Tagespflege und der Broschüre "Informationen für Tagespflegepersonen".
Hier finden Sie auch Angaben zur Kostenbeteiligung für die Erstausstattung und Fortbildungen.
Einkommenssteuer
Freiberufliche Tagespflegeperson sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Einkommensteuerpflichtig sind in der Regel ledige Personen mit einem Einkommen ab 8.004 € und Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung ab einem Einkommen von 16.008 € (Stand 2011).
Das steuerpflichtige Einkommen setzt sich aus allen Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben zusammen. Die Erstattungsbeträge zur Unfallversicherung und zu den Sozialversicherungen müssen nicht versteuert werden.
Betriebsausgaben, wie z.B. Miete, Mobiliar, Fachliteratur, Nahrungsmittel, Hygieneartikel, etc. können durch eine Betriebsausgabenpauschale angegeben werden. Pro Kind, das in Vollzeit betreut wird, wird eine Betriebsausgabenpauschale von 300 € gewährt. Bei einer geringeren Betreuungszeit wird sie entsprechend anteilig gekürzt.
Weitere Informationen zur Einkommensbesteuerung finden Sie in unserer Broschüre "Informationen für Tagespflegepersonen".
Sozialversicherungen
Kranken- und Pflegeversicherung
Ab einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von über 365,- € müssen sich selbständige Tagespflegepersonen in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse freiwillig versichern.
Die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird Ihnen bei Nachweis durch das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen erstattet.
Rentenversicherung
Alle Tagespflegepersonen mit einem durchschnittlichen monatlichen anrechenbarem Einkommen von mehr als 400,- € sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie selbst keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Tagespflege beschäftigen. Sie müssen sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt derzeit 19,9% Ihres anrechenbaren Einkommens.
Die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Altersvorsorge wird Ihnen bei Nachweis durch das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen erstattet.
Unfallversicherung
Wenn Sie durch die LH Kiel geförderte Kieler Kinder betreuen möchten, müssen Sie selbst bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unfallversichert sein.
Die nachgewiesenen Beiträge werden Ihnen durch das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen erstattet.
Kinder in Tagespflege, die durch das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen gefördert werden, sind bei der Unfallkasse Nord Schleswig-Holstein gesetzlich unfallversichert.
Weitere Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie in unserer Broschüre "Informationen für Tagespflegepersonen".


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