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Anmeldung in Kieler Kindertageseinrichtungen

Sie können Ihr Kind direkt in der Einrichtung Ihrer Wahl anmelden.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei der Leitung der Kindertageseinrichtung, die sie gerne über das Angebot und die pädagogische Arbeit informiert.

Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für Kinder unter drei Jahren und für Schulkinder werden in vielen Einrichtungen jeweils eigene Gruppen angeboten.

Sollte in der von Ihnen gewünschten Kindertageseinrichtung Ihrem Kind kein Platz angeboten werden können, informiert die Leitung sie gerne über weitere Betreuungsmöglichkeiten im Stadtteil. Darüber hinaus können Sie sich an die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfeplanung im Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen wenden, die sie bei der Suche unterstützen: Telefon 0431/901-3163.

Für die Aufnahme von Kindern, deren Wohnsitz außerhalb Kiels liegt, gelten besondere Bedingungen. Mehr Informationen finden sie hier.

Warum kann ich mein Kind nur persönlich anmelden?

Das persönliche Gespräch ist ganz wesentlich auch für Ihre Entscheidung für eine Einrichtung und für die Vergabe der Plätze.

Wenn wir den Betreuungsbedarf und die individuellen Bedürfnisse ihres Kindes kennen, können wir besser die Voraussetzungen für eine behutsame Eingewöhnung schaffen. Zur Vorbereitung können Sie jedoch ein Anmeldeformular als pdf-Dokument hier herunterladen und ausdrucken. Bitte bringen Sie es ausgefüllt mit, wenn Sie Ihr Kind anmelden.

Warum bekomme ich auf der Webseite keine freien Plätze angezeigt?

Bei einem Parkleitsystem ist jeder Parkplatz gleich. Kinder sind aber alle verschieden. Um möglichst flexibel auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche reagieren zu können, gibt es etwa variierbare Früh- und Spätdienste, oder Halbtagskinder können z.B. in Ganztagsgruppen betreut werden. Um Kinder schnell aufnehmen zu können, kommen sie eventuell vorübergehend auch zusätzlich in eine Gruppe, wenn in Kürze dort Plätze frei werden. Möglicherweise gibt es Wartelisten, wenn Eltern sich bereits auf eine bestimmte Einrichtung festgelegt haben.

Städtische Kindergärten

Die Grundsätze für die Aufnahme und die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel können sie hier nachlesen oder in den städtischen Kindertageseinrichtungen erhalten.

Andere Kindergartenträger

geben Ihnen selbst Auskunft über ihre entsprechenden Regelungen. Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten von Trägern und Einrichtungen. Über die Kindergartensuche auf kiel.de finden Sie die Links dorthin.