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Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen oder Kindertageseinrichtungen

Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Es werden die Kosten von eintägigen Ausflügen vollständig bezahlt, wenn der Ausflug von der Schule oder der Kindertageseinrichtung organisiert und durchgeführt wird.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

  • Der Gutschein muss von Ihnen einmalig zu Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Schule oder Kindertageseinrichtung vorgelegt werden. 
  • Wenn der gültige Gutschein in der Schule oder Kindertageseinrichtung vorliegt, bezahlen Sie die Kosten für den Ausflug mit dem Gutschein.


Hier können Sie Informationen und den Antrag herunterladen:

Informationen über den Antrag
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe