Kosten für mehrtägige Klassenfahrten in Schulen oder Kindertageseinrichtungen
Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Es werden die Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten bezahlt, wenn sie den schulrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Fahrt muss also von der Schule oder der Kindertageseinrichtung organisiert und durchgeführt werden.
Es werden die tatsächlichen Kosten der Fahrt als Geldleistung übernommen. Wir zahlen im Regelfall direkt an die Schule oder auf das Klassenfahrtkonto. Beträge für das Taschengeld können leider nicht erstattet werden.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
- Wir benötigen eine Bescheinigung der Schule/Kindertageseinrichtung, aus dem die Höhe der Kosten, Beginn und Ende der Fahrt, der Einzahlungstermin und die Bankverbindung für die Zahlung sowie der Name des Kindes und der Schule/Kita ersichtlich sind. Bitte legen Sie diese Bescheinigung bei Ihrem Sozialleistungsträger vor.
Hier können Sie Informationen und den Antrag herunterladen:
Informationen über den Antrag
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe


Facebook
www.kiel.de ist die offizielle Webseite der Landeshauptstadt Kiel