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Kosten für Lernförderung

Schülerinnen und Schüler im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Zum Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele können Schülerinnen und Schüler eine ergänzende angemessene Lernförderung erhalten.
Die Lernförderung muss geeignet sein und zusätzlich zum schulischen Angebot erforderlich sein. Eine reine Notenverbesserung oder der Wunsch des Wechsels auf eine höhere Schule stellen keine Gründe für einen Lernförderbedarf dar.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

  • Bitte lassen Sie das Formular „Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung“ von der Schule ausfüllen. Das Formular ist in den Schulen vorhanden. 
  • Sie müssen diese Formular und den Gutschein dann bei dem von Ihnen ausgewählten Leistungsanbieter vorlegen.


Hier können Sie Informationen und den Antrag herunterladen:

Informationen über den Antrag
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe 
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung

Hier finden Sie eine Auflistung von Leistungsanbietern für Lernförderung

Liste der Leistungsanbieter