Kosten für die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen
Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die Kosten für die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung werden übernommen. Sollte an der Schule/KiTa kein Essen angeboten werden, kann eine Leistung nicht beansprucht werden.
Grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung von 1 Euro je Mittagessen zu zahlen.
Für Schülerinnen und Schüler (nicht für KiTa) übernimmt die „Stiftung Bildung macht stark“ diese Eigenbeteiligung, so dass für Schülerinnen und Schüler keine Kosten mehr entstehen.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
- Sie müssen den Gutschein einmalig zu Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Schule oder Kindertageseinrichtung vorlegen. Nur dann können die Kosten über den gültigen Gutschein abgerechnet werden.
Hier können Sie Informationen und den Antrag herunterladen:
Informationen über den Antrag
Antrag auf Leistungenfür Bildung und Teilhabe


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