Kosten der Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Es werden die Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen, wenn die Schule vom Wohnort in den Klassen eins bis vier mehr als zwei Kilometer und ab der fünften Klasse mehr als vier Kilometer entfernt liegt.
Es werden die notwendigen tatsächlichen Kosten der Schülerbeförderung als Geldleistung übernommen. Im Regelfall sind das die monatlichen Kosten für eine Schülerfahrkarte (in der Regel die Monatsfahrkarte, im Ausnahmefall auch die Einzel- oder Wochenfahrkarte). Leistungen/Beteiligungen von anderen Stellen zu diesem Zweck werden von uns angerechnet.
Es ist ein monatlicher Eigenanteil zu zahlen. Dieser beträgt 10 Euro für Schülerinnen und Schüler im Alter bis 17 Jahre und 15 Euro für Schülerinnen und Schüler im Alter ab 18 Jahre.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
- Die tatsächlichen Kosten sind nachzuweisen, zum Beispiel durch Vorlage von Zahlungsquittungen oder Kopien der Fahrausweise.
- Soweit nicht die nächstgelegene Schule einer Schulart besucht wird, ist kurz zu begründen, warum die entferntere Schule ausgewählt wurde (zum Beispiel besondere Fachrichtung oder Zuweisung einer Schule durch die Schulbehörde).
- Ab einem Alter von 15 Jahren der/des Jugendlichen soll eine Bescheinigung von der Schule vorgelegt werden, in welcher der Schulbesuch bestätigt wird.
Hier können Sie den Antrag und den Antrag auf Weiterbewilligung herunterladen:
Informationen über den Antrag
Antrag auf Leistungenfür Bildung und Teilhabe
Formular zur Weiterbewilligung der Beihilfe zu den Kosten der Schülerbeförderung


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