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Kosten für die Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben

Dieser Anspruch besteht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Es stehen monatlich zehn Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zur Verfügung für

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  • die Teilnahme an Freizeiten

Grundsätzlich ist eine Aufteilung des Betrages auf mehrere Leistungen möglich, soweit der Betrag von zehn Euro monatlich dafür ausreichend sein sollte.
Es ist eine Ansparung der Monatsbeiträge im Bewilligungszeitraum möglich, das heißt der monatliche Betrag verfällt nicht für abgelaufene Monate. Der Gesamtbeitrag kann auch schon im ersten Monat insgesamt für eine Veranstaltung komplett eingesetzt werden. Zuzahlungen sind möglich.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

  • Sie müssen den Gutschein bei dem von Ihnen ausgewählten Leistungsanbieter vorlegen.
  • Bei Vorlage des Gutscheines legen Sie fest, welches Angebot Sie in welcher Höhe nutzen möchten.

Hier können Sie Informationen und den Antrag herunterladen:

Informationen über den Antrag
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Hier finden Sie eine Auflistung von Leistungsanbietern für soziale und kulturelle Teilhabe und von Sportvereinen

Liste der Leistungsanbieter für soziale und kulturelle Teilhabe
Liste der Sportvereine