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Windenergienutzung in Kiel

Windräder
Windräder (© BMU B. Hiss)

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich zur Klimaschutzstadt erklärt. Es ist ihr erklärter Wille, die CO2 Immissionen zu senken und dafür geeignete Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen. Anfang 2008 wurde das Kieler Energie- und Klimaschutzkonzept (KEKK) mit dem Ziel beschlossen, die erneuerbaren Energien zu fördern. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEKK) ist diese Zielvorgabe zusätzlich verankert worden.

Der Windenergie kommt in Schleswig-Holstein, dem Land zwischen den Meeren, unter energie- und klimapolitischen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu. Für den Ausbau der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein soll deshalb die Fläche der Eignungsgebiete von derzeit 0,8 Prozent der Landesfläche auf etwa 1,5 Prozent aufgestockt werden (siehe Landesentwicklungsplan 2010). Die planungsrechtliche Grundlage wird durch Teilfortschreibungen der Regionalpläne zurzeit vorbereitet. Alle Städte und Gemeinden, Kreise sowie Verbände und die Öffentlichkeit haben bis zum 15. November 2011 Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu machen (auch Online-Verfahren unter www.wind-sh.de).

In Kiel wurde südlich von Meimersdorf eine ausreichend große Fläche (etwa 61 Hektar) als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung identifiziert, die den landeseinheitlichen Kriterien entspricht. Die Nachbargemeinde Flintbek beabsichtigt, diese Fläche durch eine zusätzliche Fläche zu ergänzen.

Die in Kiel vorgesehene Fläche wurde in der Ortsbeiratssitzung am 28. September 2011 vorgestellt und mit der Öffentlichkeit diskutiert. Der Ortsbeirat hat keinen Beschluss gefasst. Er erklärte sich aber bereit, noch vor der Sitzung des Bauausschusses (3. November 2011) zu einer weiteren Sitzung zusammenzukommen, um dann nochmals über das Thema zu beraten. Das Ergebnis könnte dann in die Sitzung des Bauausschusses einfließen.

Das Land Schleswig-Holstein erwartet eine Stellungnahme bis spätestens zum 15. November 2011. Eine erwünschte Fristverlängerung wurde seitens des Landes nicht gewährt. Die Stellungnahme soll daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Ratsversammlung (24. November 2011) erfolgen.

Nach Auswertung der Stellungnahmen werden die Entwürfe von der Landesplanung überarbeitet und nach abschließender Beratung durch die Landesregierung vom Innenminister festgestellt. Sie treten in Kraft mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Schleswig-Holstein.

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