Grundlagen
Lärm durch Industrie-
und Hafenanlagen
In strategischen Lärmkarten sind die von Hauptlärmquellen ausgehenden Lärmbelastungen, die Zahl der betroffenen Menschen sowie die empfindlichen Einrichtungen, wie Schulen und Krankenhäuser, darzustellen.
Für diese Aufgabe ist innerhalb der Stadtgrenzen Kiels das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt zuständig. Einzige Ausnahme sind die Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, die vom Eisenbahn-Bundesamt erstellt werden.
Die Ermittlung des Umgebungslärms erfolgt nach den
- Straßenverkehr
Die Belastung durch den Straßenverkehrslärm ergibt sich insbesondere aus der Anzahl der Fahrzeuge pro Zeiteinheit, ihrer Geschwindigkeit, dem LKW-Anteil und der jeweiligen Straßengeometrie und -beschaffenheit. In Form von Isophonen (Linien gleichen Schalldruckpegels in dB(A)) wird der Straßenverkehrslärm unter Berücksichtigung der Topographie und der künstlichen und natürlichen Hindernisse auf den Lärmkarten (Schallimmissionsplänen) dargestellt.
Insgesamt wurden 150 Kilometer Straße für die Kartierung der Landeshauptstadt Kiel berücksichtigt. - Schienenverkehr
Das Berechnungsverfahren für den Schienenverkehrslärm gleicht dem oben beschriebenen Verfahren. Hierbei werden insbesondere berücksichtigt: Zugart, Zuglänge, Geschwindigkeit, Taktfrequenz, Aufbau des Gleisbettes, Schienenzustand sowie topographische und bauliche Gegebenheiten. Die Kartierung wurde vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt und steht seit Mai 2009 zur Verfügung. - Industrie und Hafen
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine Berechnung nur für bestimmte Anlagentypen, die in der "Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie)“ genannt sind.
Folgende IVU- und Hafenanlagen wurden berücksichtigt:
Gemeinschaftskraftwerk Kiel
Ostuferhafen einschließlich Kieler Schrotthandel GmbH und Getreide AG
Nordhafen
Scheerhafen
Norwegenkai
Schwedenkai


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