Umsetzung
Die Umgebungslärmrichtlinie legt fest, dass Bereiche, die in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen und mehr als 100.000 Einwohner zählen, als sogenannter Ballungsraum betrachtet werden. Der Ballungsraum Kiel umfasst neben der Landeshauptstadt Kiel die Stadt Schwentinental und die Gemeinden Altenholz, Heikendorf, Kronshagen, Molfsee (nur Ortsteile Rammsee und Schulensee), Mönkeberg und Schönkirchen.
Lärmkarte Kiel
(Quelle: Landeshauptstadt Kiel)
Im ersten Schritt mussten für die Landeshauptstadt Kiel bis zum 30. Juni 2007 strategische Lärmkarten erstellt werden. Alle Straßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag, Schienenwege mit mehr als 164 Zügen täglich sowie größere Industrie- und Gewerbeflächen einschließlich Hafenanlagen wurden berücksichtigt.
Mit der Aufstellung des Aktionsplans liegt jetzt ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vor. Es werden kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastungen aufgezeigt. Weiterhin werden „Ruhige Gebiete“ und innerstädtische Erholungsflächen ausgewiesen und Leitlinien zum Schutz vor einer Zunahme des Lärms festgelegt.


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