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Behörden & Netzbetreiber

Mobilfunk-Sendeanlagen bedürfen keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die bevorstehende Inbetriebnahme einer solchen Anlage ist aber gemäß der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde anzuzeigen. Dieses ist für den Kieler Bereich das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Dort liegt auch die Zuständigkeit für die Anlagenüberwachung.

Zudem benötigt der Betreiber eine sogenannte Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP), die auch eine Außenstelle in Kiel betreibt. Die Standortbescheinigung wird für eine ortsfeste Anlage erteilt, wenn sichergestellt ist, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV außerhalb eines standortspezifisch festgelegten Sicherheitsbereichs eingehalten werden.

Eine ausführliche Darstellung des Verfahrens zur Erteilung einer Standortbescheinigung finden Sie hier.

Für die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation können im Einzelfall noch weitere fachrechtliche Genehmigungen erforderlich werden, die ggf. bei der Landeshauptstadt Kiel zu beantragen sind (siehe auch Rolle der Stadtverwaltung).

Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt in einem Info-Blatt Hinweise auf Informations- und Rechtsschutzmöglichkeiten bei Errichtung und Betrieb von Mobilfunkanlagen.

Betreiber der Mobilfunknetze sind die Unternehmen

E plus
O2
T-Mobile
Vodafone