Landeshauptstadt Kiel Wappen der Landeshauptstadt Kiel

Naturschutz

Flora-Fauna-Habitat-RichtlinieFlora-Fauna-Habitat-Richtlinie
1992 erließ die Europäische Union die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, auch Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-Richtlinie) genannt.
HeckenschnittHeckenschnitt
Hecken, Gebüsche und Bäume haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. Aus diesem Grunde ist es vom 1. März bis 30. September in Deutschland grundsätzlich verboten, Bäume, Knicks, Hecken zu beseitigen.

TeaserbildÖkologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD)
Die Freiwilligen im Einsatz für Natur und Umwelt übernehmen schwerpunktmäßig Aufgaben, die überwiegend in der freien Natur bei Wind und Wetter zu erledigen sind. Der ÖBFD beginnt in der Regel zum 1. August und dauert zwölf Monate.