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Rettungsassistentin / Rettungsassistent

 

  • Nächstmöglicher Ausbildungsbeginn am 1. Oktober 2013
  • Bewerbungen sind möglich ab 1. Mai 2012



Leben retten, Ruhe bewahren
Unfälle, medizinische Notfälle und lebensbedrohliche Situationen können jederzeit, an jedem Ort und bei jedem Wetter passieren: In Privatwohnungen, auf dem Sportplatz oder auf der Straße.
Wenn über die Telefonnummer 112 ein Notfall gemeldet wird, sind Rettungsassistentinnen und -assistenten als Erste gefragt. Sie sind es, die mit Blaulicht und Martinshorn den Rettungswagen zum Einsatzort fahren, dort mit Notarzt oder der Notärztin erste Hilfe leisten und die verletzten Personen bei Bedarf in das nächste Krankenhaus bringen.

Während des Transports beobachten sie die lebenswichtigen Körperfunktionen und erhalten sie aufrecht. Sie stillen Blutungen, bedienen Blutdruckmess- und Beatmungsgeräte, erleichtern die Atmung mit Sekretabsaugpumpen und Intubationsbestecken und setzen bei Herzrhythmusstörungen Defibrillatoren ein, um durch starke Stromstöße die Herzaktivität wiederherzustellen.
Die Rettungsassistentinnen und -assistenten sehen bei ihrer Arbeit häufig schwere Verletzungen - oft begleitet von Blut, Bewusstlosigkeit und  Schockzuständen.
Sie müssen in solchen Situationen immer ruhig und besonnen bleiben, um in der Lage zu sein, schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sie bewegen technische Geräte über enge Wege und Treppen und müssen einfühlsam auf Personen in psychischen Ausnahmesituationen und deren aufgeregte Angehörige eingehen. Sie werden mit menschlichen Schicksalsschlägen konfrontiert und begegnen dem Tod, wenn Rettungsmaßnahmen vergeblich bleiben.
Ihr Arbeitsalltag wird außerdem von Krankentransporten geprägt, bei denen die qualifizierte Betreuung im Vordergrund steht. Nach dem Einsatz machen sie die Fahrzeuge wieder einsatzfähig, indem sie die Rettungsmittel säubern und desinfizieren. Sie erstellen auch Transportnachweise, Einsatzberichte und Notfallprotokolle.

Vom Einsatz der Rettungsassistenten, bzw. der Rettungsassistentin hängen Leben ab - ihre Arbeit gibt den Bürgerinnen und Bürgern das gute Gefühl, dass ihnen im Notfall geholfen wird. Der Lohn sind Respekt und eine hohe gesellschaftliche Anerkennung. 

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • Hohe körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Konzentrationsvermögen
  • Interesse an medizinischen Sachverhalten
  • Motivation, zu helfen und zu betreuen
  • Einfühlungsvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Flexibilität (Schichtarbeit)
  • Gültige Führerscheinklasse B
  • Gesundheitliche Eignung (Ärztliches Attest)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Besitz des Jugendschwimmabzeichens mindestens in Bronze

Ausbildungsdauer
Drei Jahre

Ausbildungsorte
Praxis:
Die praktischen Ausbildungsanteile finden überwiegend in den Kliniken im Kieler Stadtgebiet und den Rettungswachen der Berufsfeuerwehr Kiel statt.
Theorie:
Die theoretisch-praktische Ausbildung erfolgt im Zentrum für Ausbildung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Berufsfeuerwehr Kiel, Holzkoppelweg 9.

Ausbildungsinhalte
Führerscheinausbildung Klasse C1
Lehrgänge
 

Sie lernen in Theorie und Praxis

  • wie der menschliche Körper aufgebaut ist und wie er funktioniert (Herz-Kreislauf-System, Verdauungsorgane, Skelett, Nervensystem)
  • wie man Verletzungen und Erkrankungen beurteilt, welche Störungen lebenswichtiger Körperfunktionen es gibt und wie man sie erkennt
  • wie man Notfallpatienten und andere Verletzte oder hilfsbedürftige Personen befördert, während des Transports lebenswichtige Körperfunktionen beobachtet und aufrechterhält
  • was man bei medizinischen Notfällen unternehmen muss, beispielsweise wie man Atemwege freimacht und freihält, wie man künstlich beatmet und wie man eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführt.
  • was man bei speziellen Notfällen wie Vergiftungen, psychiatrischen Notfällen oder Notfällen bei Geburt und Schwangerschaft unternimmt und wie man Sterbende begleitet
  • wie man die Transportfähigkeit von Notfallpatienten sicherstellt
  • was man bei einer großen Zahl von verletzten und kranken Menschen (z.B. bei schweren Unfällen oder im Katastrophenfall) tun muss
  • wie Notfalleinsätze und Krankentransporte ablaufen und organisiert werden
  • welche Arzneiformen, insbesondere notfallmedizinische Arzneimittel, es gibt und wie man sie verwendet
  • welche Maßnahmen zu Hygiene und Desinfektion im Rettungswesen zu beachten sind
  • welche Gefahren es an den Einsatzstellen geben kann und wie man die Einsatzstelle absichert
  • welches die allgemeinen naturwissenschaftlichen Grundlagen des Rettungswesens sind (Fachphysik, Fachchemie und Fachbiologie)
  • welche Kommunikationsmittel dem Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • wie der Rettungsdienst organisiert ist
  • wie das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist und welche gesetzlichen Regelungen im Berufsleben wichtig sind, unter anderem Rettungsassistentengesetz, Infektionsschutzgesetz, Medizinproduktegesetz, Notkompetenz, Sonderrechte im Straßenverkehr, Krankenhausrecht
  • Während der theoretischen und praktischen Ausbildung im Krankenhaus bzw. auf der Rettungswache werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und angewendet. Die Schüler/innen fahren bei Rettungseinsätzen mit und assistieren dem Notarzt/der Notärztin bzw. dem Krankenhauspersonal, zum Beispiel in der allgemeinen Krankenpflege, in der Notaufnahme, im Operationsbereich sowie auf der Intensiv- oder Wachstation.

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 1.8.2011 (brutto)
1. Ausbildungsjahr: 703,26 €
2. Ausbildungsjahr: 753,20 €
3. Ausbildungsjahr: 799,02 €

Auswahl
Die Bewerber/innen absolvieren einen Einstellungstest und einen Sporttest. Sind diese erfolgreich, werden sie zu einem Einstellungsgespräch eingeladen. Das Vorstellungsgespräch und die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden zu einem Gesamtbild ergänzt, das die Grundlage für eine Einstellungsentscheidung bildet.

Perspektiven nach der Ausbildung
Rettungsassistenten und -assistentinnen arbeiten in erster Linie bei öffentlichen oder privaten Krankentransport- und Rettungsdiensten. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Stellen in anderen Bereichen.

Nach der Ausbildung zur Rettungsassistentin bzw. zum Rettungsassistenten gibt es verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung, zum Beispiel zum Lehrrettungsassistenten, zum Organisatorischen Leiter, bzw. Leiterin Rettungsdienst, zum Wachenleiter, bzw. -leiterin oder zum Disponenten, bzw. Disponentin in Rettungsleitstellen.

Weitere Informationen unter: www.berufenet.de
 

 

Kai Schlotfeldt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die

Landeshauptstadt Kiel
Personal- und Organisationsamt
- Ausbildung - 
Kai Schlotfeldt 
Postfach 1152
24099 Kiel
Telefon 0431 / 901-2278
E-Mail schlotfeldt@kiel.de