1. Nachtragshaushaltssatzung 2002
1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Kiel
für das Haushaltsjahr 2002
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 19. September 2002 mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Es werden neu festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0 EUR auf 1.453.900 EUR,
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 16.570.000 EUR auf 17.734.200 EUR.
§ 2
Der in § 5d) der Haushaltssatzung festgesetzte Betrag für die einseitige Deckungsfähigkeit der Ausgaben eines Budgets vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt wird von bisher 25.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 02. Oktober 2002 erteilt.
Kiel, den 11.10.2002
L. S.
Norbert Gansel
Oberbürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2002 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2002 kann im Kämmerei- und Steueramt, Rathaus, Zimmer 309, eingesehen werden.
Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Kämmerei- und Steueramt


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