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Rechnungsprüfung

Gemäß § 95n Gemeindeordnung (GO) hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) den Jahresabschluss sowie die Eröffnungsbilanz mit allen Unterlagen zu prüfen. Die Prüfung kann nach pflichtgemäßen Ermessen eingeschränkt werden, auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen kann verzichtet werden.

Die weiteren Aufgaben des RPA ergeben sich aus den Vorschriften des § 116 GO. Neben der Prüfung des rechtmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung gehören hierzu insbesondere die Prüfung der Kassen und Belege und das Erstellen von Gutachten im Rahmen von Planungen und Maßnahmen, soweit die Ratsversammlung, der Oberbürgermeister oder der Hauptausschuss dies verlangen.

Dem für das RPA zuständigen Finanzausschuss wird seit 2003 regelmäßig am Jahresbeginn ein Prüfplan vorgelegt, dessen wesentliche Ergebnisse in den auf das Prüfjahr folgenden Schlussbericht aufgenommen werden.

Nach § 95n Abs. 4 GO hat die Gemeinde innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes nach Absatz 3 das Vorliegen des Schlussberichts, des Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des Beschlusses der Gemeindevertretung nach Absatz 3 örtlich bekannt zu machen und sie danach öffentlich auszulegen, soweit nicht schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen.

Was geschieht mit den Feststellungen und Beanstandungen?

Der Adressat der Beanstandungen ist die Verwaltungsleitung, also der Oberbürgermeister und die Leitungen der Dezernate. Sie ist verpflichtet, zu den Beanstandungen (durch Textziffern gekennzeichnet) Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden vom RPA geprüft und dann entweder als zufriedenstellend beantwortet abgehakt, oder bleiben für die Beratungen im Finanzausschuss und der Ratsversammlung bestehen. Unerledigte Beanstandungen werden manchmal über mehrere Schlussberichte wiederholt und gehen damit nicht unter.

Berichte 2010

Statusbericht 2010/2011 (PDF, 1,4 MB)

Berichte 2009

Bericht Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 (PDF, 574 KB)
Anlage 1 Aktiva (PDF, 64 KB)

Anlage 2 Passiva (PDF, 49 KB)

Anlage 3 Umbuchungen (PDF, 22 KB)

Anlage 4 Prüffeststellungen (PDF, 8 KB)

Anlage 5 Vollständigkeitserklärung (PDF, 143 KB)

Anlage 6 Eröffnungsbilanz (PDF, 140 KB)

Anlage 7 Stellungnahme des Amtes für Finanzwirtschaft (PDF, 27 KB)

Anlage 8 Stellungnahme des Dezernates für Stadtentwicklung und Umwelt (PDF, 13 KB) 

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2008

Bericht 2008 (PDF, 1,1 MB)
Statusbericht 2008/2009 (PDF, 1 MB)

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007

Bericht 2007 (PDF, 2,75 MB)

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006

Bericht 2006 (PDF, 2,8 MB)

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005

Bericht 2005 (PDF, 1 MB)

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004

Die Gliederung des Schlussberichtes 2004 entspricht der des Vorjahres, da sowohl von der Verwaltungsführung als auch vom Finanzausschuss oder aus der Ratsversammlung bei der intensiven Beratung des Berichtes 2003 kein Änderungsbedarf erkennbar war. Fortgeführt wurde das im letzten Jahr neu aufgenommene Kapitel 6 "Haushaltskonsolidierung/Aufgabenkritik“. Dies wurde um den Baustein "Eckwertebeschluss“ erweitert.

Bericht 2004 (PDF, 745 KB)

Stellungnahme des Amtes für Finanzwirtschaft (PDF, 115 KB)

Kontakt:
Landeshauptstadt Kiel
Rechnungsprüfungsamt
Telefon: (0431) 901-1003
Fax: (0431) 901-63063
E-Mail: Kerstin.Rogowski@kiel.de