Vorsorgevollmacht

Infos zu Häufigen Fragen

An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister (wegen der Registrierung der Vorsorgevollmacht).

Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister

Hinweise für Kiel:

Beratungen zum Thema Vorsorgevollmacht bieten an: die Betreuungsstelle der Stadt Kiel, Saarbrückenstraße 145, 24114 Kiel, Tel. 901-3605 und der Betreuungsverein in der Kirchhofallee 25, 24103 Kiel, Tel. 55729780.

Vorsorgevollmacht

Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.

Eintragungsgebühren



Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

BMJV - Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Betreuungsrecht

Bundesärztekammer - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

  • §§ 78a – 78c Bundesnotarordnung (BNotO), Zentrales Vorsorgeregister,
  • Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung - VRegV).

§§ 78a ff. BNotO

VRegV

Worum geht es?

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Angehörigen können Sie in dieser Situation nicht automatisch rechtlich vertreten.
Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.
Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Hinweis:
Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. In manchen Fällen, z.B. wenn der oder die Bevollmächtigte bestimmte Rechtsgeschäfte abschließen können soll (z.B. einen Verbraucherdarlehensvertrag), kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
Es ist zweckmäßig den oder die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.


Zuständige Stellen

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