Parkausweis für Bewohner*innen

Infos zu Häufigen Fragen

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).


An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

Zuständige Stellen in Kiel

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.



Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Hinweise für Kiel:

Parkausweise erhalten Bewohner*innen Kiel in der Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel ohne Termin. Diese Leistung wird zur Zeit von der Zulassungsstelle übernommen, die am selben Standort ist, wie die Straßenverkehrsbehörde,. Melden Sie sich dafür bitte an der Information im Erdgeschoss. Ein Termin ist nicht erforderlich, aber etwas Wartezeit.

Bei der Vorlage eines Reisepasses muss gleichzeitig eine Meldebescheinigung vorgelegt werden. Ist eine Ummeldung an den aktuellen Wohnsitz noch nicht erfolgt (z.B. aufgrund der Bearbeitungszeit innerhalb der Stadtverwaltung) benötigen wir von Ihnen entweder eine meldebehördliche Registrierung "Online-Ummeldung" oder optional die Wohnungsgeberbestätigung.

  • §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265.

StVO

GebOSt

Worum geht es?

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

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IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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