Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen

Infos zu Häufigen Fragen

An die Kreise oder kreisfreien Städte.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten als Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft Information und Beratung über Möglichkeiten der

- Vermeidung
- Verwertung und
- Beseitigung

von Abfällen an.

Hinweise für Kiel:

Falls Sie als Privatperson eine Abfallberatung wünschen, steht Ihnen das Nachhaltigkeitszentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum zur Verfügung.

Zudem können Sie sich neben der Abfallberatung vom Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel im Nachhaltigkeitszentrum auch bei der Umweltberatung des Umweltschutzamtes über Zero Waste udn weitere Nachhaltigkeitsthemen informieren und beraten lassen.

Um eine nachhaltige Alternative zu Einwegwindeln zu fördern, bezuschusst die Landeshauptstadt Kiel den Neukauf von Stoffwindeln mit bis zu 200 Euro. Weitere Informationen zu Stoffwindeln und der Stoffwindelförderung erhalten Sie hier. Für die Stoffwindelförderung ist das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt zuständig. Einen Antrag auf Stoffwindelförderung können Sie auch online beim Serviceportal Schleswig-Holstein stellen, siehe Link.

Mehr Informationen zum Thema Abfallvermeidung und Ressourcenschutz erhalten Sie auf der folgenden Seite des Zero Waste-Vorhabens der Landeshauptstadt Kiel.

Kiel - Zero Waste City

Für Unternehmen der abfallerzeugenden und abfallentsorgenden Wirtschaft steht für alle abfallwirtschaftlichen Fragestellungen die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES) zur Verfügung.

Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

GOES

Ansprechpartner der Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein

Worum geht es?

Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit? Darüber hinaus beschäftigt Bürger*innen auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

In Schleswig-Holstein sind die Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden. In diesem Zusammenhang nehmen Sie auch die Aufgabe der Abfallberatung wahr.

Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.


Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
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