Verlust des eigenen Personalausweises melden

Infos zu Häufigen Fragen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Hinweise für Kiel:

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.

Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Foto.

Für den Fall, dass der letzte Ausweis nicht in Kiel ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem entweder ein anderes Ausweispapier mit Foto (zum Beispiel Reisepass) oder eine*n Bürg*in mit eigenem Identitätsnachweis. 



  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie sich an folgende Stellen des Stadtamts wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

Den Verlust können Sie im Rathaus ohne Termin anzeigen. Wenn Sie jedoch ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, benötigen Sie dafür einen Termin.

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Es fallen keine Kosten an.



Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Hinweise für Kiel:

Sollte die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein, müssen Sie als erstes den Sperrnotruf informieren. 

Bundesweite Sperr-Hotline - rund um die Uhr erreichbar: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49-30-40 50 40 50 - gebührenpflichtig) 

Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. 

Bei Verlust durch eine Straftat (zum Beispiel Diebstahl) erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.

Worum geht es?

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.


Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
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