Reisepass: Vorläufiger Reisepass

Infos zu Häufigen Fragen

  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

Hinweise für Kiel:

Bitte beachten Sie, dass Sie zur erstmaligen Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung, Eheurkunde oder Einbürgerungsurkunde) benötigen!



An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten (Stadtamt) wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.

Hinweise für Kiel:

Der vorläufige Reisepass kann sofort bei Antragstellung mitgenommen werden.

Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.



Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

Auswärtiges Amt

  • Passgesetz (PaßG),
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).

PaßG

PassV

PassVwV

Worum geht es?

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses  oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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