Express-Reisepass beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

  • biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
  • falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis, oder alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
  • unter Umständen: Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Angaben zur Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. 
     

Hinweise für Kiel:

Bitte beachten Sie, dass Sie zur erstmalilgen Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung, Eheurkunde oder Einbürgerungsurkunde) benötigen!
 

Bei Erstbeantragung des Express - Kinderreisepasses muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. In Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte vorher unter: 0431/901-909.

Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen gerecht werden.

Sollte nur einer der Sorgeberechtigten vorsprechen können, muss eine Vollmacht und Ausweis-bzw. Passkopie des anderen mitgebracht werden. Es reicht eine formlose Vollmacht aus. Es muss allerdings darin enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) die Vollmacht für welches Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) ausstellt. Ebenfalls muss enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) vorspricht, um das Ausweisdokument zu beantragen. Derjenige, der bevollmächtigt wird, muss ein originales Ausweisdokument vorlegen. Von demjenigen der bevollmächtigt, reicht eine gut lesbare Kopie. Diese Kopie kann auch im Notfall (ein Elternteil ist z. B. gerade im Ausland und es wird kurzfiristig ein Dokument benötigt) gefaxt werden. Allerdings sollen alle erforderlichen Unterlagen bei Vorsprache bereits vorliegen.



Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Bürgeramt stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

Hinweise für Kiel:

Aufgrund der Fertigungsumstellung auf die neue Reisepassgeneration erhöht sich die Lieferzeit der Expresspässe von bisher zwei Werktagen (48 Stunden) auf den angestrebten Wert von drei Werktagen (72 Stunden).

In der ersten Zeit der Produktion (neue Produktionsstrecke) kann es darüber hinaus auch zu längeren Lieferzeiten kommen.

Die Bundesdruckerei arbeitet mit Hochdruck daran, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten (Stadtamt) wenden:

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

Gültigkeit:

  • bis 24 Jahre: 6 Jahre
  • ab 24 Jahre: 10 Jahre
     

  • wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: EUR 37,50 
  • wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: EUR 70,00 
  • für einen Express-Antrag: zusätzlich EUR 32,00 
  • für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich EUR 22,00

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Hinweise für Kiel:

Expresspass mit 24 Seiten:
Bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro
über 24 Jahre: 102,00 Euro

Expresspass mit 48 Seiten:
Bis zum 24. Lebensjahr: 91,50 Euro
über 24 Jahre: 124,00 Euro



Worum geht es?

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. 
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.

Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
 


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