Kirchenaustritt

Infos zu Häufigen Fragen

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Hinweise für Kiel:

In Kiel ist keine Meldebestätigung erforderlich! 



Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

Hinweise für Kiel:

Bitte beachten Sie, dass dieser Sachbereich des Standesamtes nur mit Terminvereinbarungen arbeitet. Termine für Kirchenaustritte können bis zu acht Wochen im Voraus online gebucht werden unter der verlinkten Webseite. Gleichzeitig können frei gewordene Termine dort kurzfristig ebenfalls online gebucht werden. 
Sollte eine Online-Buchung nicht möglich sein, können Sie über die Behördennummer 115 Kontakt zum Standesamt Kiel aufnehmen, um einen Kirchenaustritts-Termin telefonisch zu vereinbaren.

Möglich ist in dringenden Fällen auch, rechtswirksam bei einem Notar kostenpflichtig eine beglaubigte Austrittserklärung abzugeben. 
Die Anforderung von Kirchenaustritts-Bescheinigungen richten Sie bitte per Mail an standesamt@kiel.de . 

Terminvergabe

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Hinweise für Kiel:

Die Ausstellung einer Zweitschrift ist mit 15 Euro Gebühr kostenpflichtig. Diese können Sie persönlich oder schriftlich (per Post, FAX oder online) unter der oben genannten Behördenanschrift beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer schriftlichen Beantragung eine Kopie Ihres Ausweises beilegen müssen. Die Zweitschrift wird in der Urkundenstelle ausgestellt und kann zu den dortigen Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. 



Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Finanzämter in Schleswig-Holstein

Worum geht es?

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

Hinweise für Kiel:

Möglich ist auch eine notariell beglaubigte, kostenpflichtige Austrittswillensentscheidung, die im Original per Post zu übermitteln ist. Die Austrittsbescheinigung wird zusammen mit der Rechnung per Post zugestellt.

Termin für Kirchenaustritt vereinbaren

Terminkalender in einem eigenen Fenster anzeigen

Die Bearbeitung der Kirchenaustritte erfolgt ausschließlich nach Terminen. Bei der Buchung eines Termins werden Angaben zu Ihrem Namen und Vornamen und Ihrer E-Mail ausschließlich zum Zweck der Terminvergabe nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz S.-H. vom 17. Mai 2018 gespeichert.

Die Angabe Ihrer Telefonnummer erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO zum Zweck der kurzfristigen Kontaktaufnahme mit Ihnen, falls es zu unerwarteten Problemen bezogen auf den mit Ihnen vereinbarten Termin kommen sollte. Ebenso können Sie uns in dem Feld „Bemerkungen“ auf freiwilliger Basis weitere Informationen zukommen lassen, die Sie für die Terminvergabe für erforderlich halten.

Alle vorgenannten Daten werden 3 Monate nach dem Termin gelöscht. Über diese Frist hinaus bleiben Ihre Angaben nur dann gespeichert, wenn Sie sich durch Setzen eines Hakens an dem entsprechenden Auswahlfeld ausdrücklich freiwillig gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO damit einverstanden erklären. Diese Daten werden als „Cookie“ genannte Datei auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät abgelegt und für 1000 Tage gespeichert. Sie können diese Cookies jedoch jederzeit über Ihren Browser löschen, mit dem Sie den Termin vereinbart haben. Die Einwilligung, die Daten für zukünftige Anfragen zu speichern, betrifft ausschließlich die Speicherung auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät, diese Daten werden nicht bei der Landeshauptstadt Kiel gespeichert.

Bezogen auf die bei uns gespeicherten freiwilligen Angaben können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Den Widerruf der Speicherung können Sie entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln.

Beachten Sie bitte auch die kiel.de-Datenschutzerklärung.


Zuständige Stellen

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