Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Infos zu Häufigen Fragen
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Zuständige Stellen in Kiel
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Worum geht es?
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
Zuständige Stellen
- Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
- Ordnungsamt, Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht
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