Rettungsanker Kiel
Kurzkonzept "Rettungsanker-Kiel" zum verbesserten Schutz von Kindern in der Öffentlichkeit
Ziel des Projektes:
- Aufbau eines möglichst flächendeckenden Netzes von Anlaufstellen für Kinder, die in eine Notsituation gleich welcher Art geraten, das ihnen sofort Hilfe leistet.
- Kindern auch in anderen verzweifelten Situationen „vor Ort“ Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu bieten, die Rat wissen und/oder die an geeignete Fachdienste vermitteln können.
- „Rettungsanker-Kiel“ soll für Hilfe in schwierigen Situationen als Zufluchtsort gelten.
Was erreicht werden soll:
- Der verbesserte Schutz von Kindern in der Öffentlichkeit.
- Die Sensibilisierung für nachbarschaftliche Verantwortlichkeit.
- Das Wecken von sozialer Verantwortung für den Stadtteil.
- Ein Beitrag zur Verbesserung der Kinderfreundlichkeit.
Federführung und Entwicklung des Projektes:
- Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel (Federführung für das Gesamtgebiet)
- AWO, Kreisverband Kiel, Bürgerzentrum Räucherei (Federführung in Gaarden)
- Evangelischer Kirchenkreis Kiel, Kinder- und Jugendtreff „Kiste“ und
- Christlicher Verein zur Förderung sozialer Initiativen in Kiel e.V., Jugendbüro Mettenhof (beide federführend für Mettenhof).
Anlaufstellen:
- Öffentliche oder öffentlich geförderte Einrichtungen wie Jugendeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, aber auch Stadtteil-Büchereien, Verwaltungsstellen, Beratungsstellen usw.
- Ggf. öffentliche Verkehrsmittel wie zum Beispiel Busse, Förde-Schifffahrt oder Geschäfte und Dienststellen im Bahnhofsbereich.
- Privat-gewerbliche Einrichtungen wie Läden, Betriebe, Apotheken, Praxen usw.
(Mindest-)Anforderungen an die Anlaufstellen:
- Möglichst direkter, ebenerdiger und barrierefreier Zugang (im Sinne von: kein Zaun, keine Klingel, kein Hund, keine sonstigen Hindernisse).
- Freiwillige Verpflichtung, mit dem Aushang des Logo-Aufklebers das Projektes zu unterstützen.
- Die Zulassung als Anlaufstelle kann entzogen werden, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit einer der dort tätigen Personen bekannt werden.
- Möglichst regelmäßig eine weibliche Ansprechpartnerin in der Anlaufstelle, um besonders für Mädchen ein besseres Sicherheitsgefühl zu vermitteln.
- Kneipen, Spielhallen oder andere Räumlichkeiten, die Kinder nicht aufsuchen dürfen oder sollten (z. B. Wettbüros) werden nicht als Anlaufstellen zugelassen.
Die Anlaufstellen des Projektes werden zu Beginn einer Anerkennung aufgesucht werden, um deren Eignung festzustellen.
Unterstützung, die gegeben wird:
- Übergabe einer Telefonliste von relevanten Dienststellen an die ggf. weitervermittelt werden kann.
- Überlassung des Leitfadens "Verhaltenshinweise für Beschäftigte in Anlaufstellen".
- Hilfe bei offenen Fragen durch das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder die Kooperationspartner in den Stadtteilen.
Qualitätssicherung
- Mittels eines kurzen Rückmeldebogen sollten die Anlaufstellen kurzfristig Nachricht an die Projekt-Koordinierung geben können, wenn sich besondere Vorkommnisse ereignet haben. So können auch den Anlaufstellen Hinweise und Tipps für zukünftige (vergleichbare) „Fälle“ gegeben werden.
- Nach etwa einem Jahr sollen alle Anlaufstellen aufgesucht werden, um durch ein kurze Interview festzustellen, ob, wie häufig und aus welchen Gründen sie in Anspruch genommen wurden. Dieses soll dazu dienen, Aufschluss darüber zu erhalten, wie die Anlaufstellen frequentiert werden und ob es für Kinder Gefahren im öffentlichen Raum gibt, die ggf. durch andere, weitergehende Maßnahmen minimiert werden sollten.






