Nahverkehrsplanung

Der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) ist Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt. Er plant ihn für die Landeshauptstadt, bestellt die Verkehrsleistung, verwaltet die finanziellen Mittel und sorgt für deren zielgerichteten Einsatz.

Nach dem in 2009 vollzogenen Rückkauf der privatisierten Anteile ist die Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) heute wieder zu 100 Prozent in kommunaler Hand. Aktuell sind bei der KVG 628 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Verkehrsleistung in der Landeshauptstadt Kiel hat der EBK direkt an die KVG vergeben. Der aktuelle Verkehrsvertrag wurde für den Zeitraum 2021 bis 2030 abgeschlossen. Dabei ist der EBK als Inhaber der Liniengenehmigungen für die hieraus entstehenden Pflichten sowie die Rahmenplanung (Liniennetz, Angebot und Qualität), die infrastrukturellen Einrichtungen (Betriebshöfe, Wartehallen sowie elf Fähranleger) und für die Finanzierung der Verkehrsleistung zuständig.

Weitere Informationen über die KVG erhalten Sie unter www.kvg-kiel.de.

Kiel Ahoi! Die Fördeschifffahrt.

Die Kieler Förde führt zu einer Besonderheit: Nicht nur zu Lande gibt es ÖPNV in Kiel, sondern auch auf dem Wasser. Die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH (SFK) erbringt auf der Förde Nahverkehrsleistung mit zwei Linien. An der SFK ist die Landeshauptstadt Kiel über den Eigenbetrieb Beteiligungen ebenfalls zu 100 Prozent beteiligt. Bei der SFK sind 60 Mitarbeiter/-innen beschäftigt.

Alle Informationen zur SFK erhalten Sie unter www.sfk-kiel.de.

Weiter geht‘s! Mit dem SH-Tarif.

Kiel ist eingebunden in den landesweiten SH-Tarif. Kundinnen und Kunden können darum mit einem Fahrschein nicht nur im Kieler Stadtgebiet fahren, sondern im ganzen Land.

Informationen hierzu finden Sie auf www.nah.sh.


6. Regionaler Nahverkehrsplan

Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) sollen die Aufgabenträger als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV einen Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) aufstellen und alle fünf Jahre fortschreiben.

Die Landeshauptstadt Kiel stellte 1997 erstmals einen RNVP auf und hat ihn seitdem mehrmals fortgeschrieben beziehungsweise neu aufgestellt. In allen Neufassungen sind die Anforderungen laut ÖPNV-Gesetz erfüllt worden. Im Einzelnen gehören dazu: Bestandsaufnahme, Ziele des ÖPNV, zukünftige Anforderungen an den ÖPNV, Konzepte für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung, Finanzierungsplanung, Organisation.

Im Rahmen der Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) war die Verantwortung für den straßengebundenen ÖPNV auf die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den ÖPNV übergegangen.

Der aktuelle 6. RNVP für die Landeshauptstadt Kiel wurde vom EBK als Aufgabenträger für den ÖPNV selbst erstellt. Dieses erfolgte in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern (Landkreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) sowie den in Kiel fahrenden Verkehrsunternehmen.

In ihrer Sitzung am 17. November 2022 hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel den 6. RNVP 2023-2027 beschlossen. Die Aufsichtsbehörde (das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein) hat am 16. Dezember 2022 mitgeteilt, dass sie keinen Widerspruch zu dem Plan einlegen wird. Damit ist er rechtskräftig und dient nun als Rahmenplan für die Entwicklung und Grundlage für weitere Verbesserungen des ÖPNV in Kiel in den nächsten Jahren.

Ansprechpartner ist Olaf Salomon, , 0431 901-4503.
 


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK)
im Haus der Landwirtschaftskammer
Holstenstraße 106-108
24103 Kiel

Öffnungszeiten

0431 901-1083