Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landeshauptstadt Kiel ist bemüht, ihre Webseite www.kiel.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Überprüfungen haben eine Reihe von Fehlern in Bausteinen ergeben, die an unterschiedlichsten Stellen auf der Webseite eingesetzt werden und daher an diversen Stellen auftreten, vor allem 

  • Sprünge in der Überschriftenhierarchie
  • Leere Absätze
  • Unzureichende Beschriftungen von Links und Akkordeons 
  • Navigierbarkeit mit Maus und Tab und ESC, besonders im Menü 
  • Bedienbarkeit von Webformularen
  • Fokus-Sichtbarkeit
  • Kontrast von Überschriften auf grafischem Hintergrund
  • Farbkontraste von Funktionsbuttons
  • Mängel in Modulen von Drittanbietern wie Jobportal, Beteiligungswerkzeugen und Mietspiegel-Rechner

Anhand der zum Teil umfangreichen Prüfberichte ist die Seite bereits erheblich, aber noch nicht abschließend überarbeitet worden. Zahlreiche wesentliche Mängel konnten beseitigt werden, zum Beispiel bei der Navigierbarkeit, bei der reader-gerechten Auszeichnung von Linkbeschriftungen oder bei der Fokus-Sichtbarkeit.  Weitere Überarbeitungsschritte folgen kontinuierlich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. April 2019 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf der entwicklungsbegleitenden Überprüfung während der Erstellung der Webseite, einer Überprüfung durch die DIAS GmbH im August 2022 (Prüfbericht als PDF) sowie einer von Dataport AöR durchgeführten vereinfachten Bewertung der technisch gleich aufgebauten Webseite www.kieler-woche.de vom 28. März 2023 (Prüfbericht als PDF).

Die Erklärung wurde zuletzt am 20. November 2023 überprüft.

Hinweis zu gendergerechter Schreibweise

Die Zugänglichkeit der Webseite zum Beispiel für blinde und sehbehinderte Menschen ist eine Form der Inklusion. Eine andere Form ist, nicht zu diskriminieren und möglichst alle Menschen anzusprechen: Unter anderem schreibt die Landeshauptstadt deshalb Personenbezeichnungen häufig in einer geschlechter-gerechteren Weise mit dem Genderstern *. Beides schließt sich nicht gegenseitig aus. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat ein Statement abgegeben, in dem er klarmacht, dass aus seiner Sicht eine neutrale Sprache die barriereärmste Variante wäre. Gleichzeitig spricht er sich jedoch dafür aus, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen zu akzeptieren, für die eine Vielfaltslösung in Form eines Sonderzeichens notwendig ist.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie die Online-Redaktion der Landeshauptstadt Kiel an: , 0431 901-2418.

Barriere auf kiel.de melden

Beschwerdeverfahren

Am Fuß jeder einzelnen Seite auf kiel.de finden Sie den Link "Barriere melden" zu diesem Formular. Hierüber wird uns automatisch mitgeteilt, von welcher Seite aus Sie den Mangel melden.

Dieses Formular entspricht der nach den geltenden Vorschriften bereitzustellenden Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Landeshauptstadt Kiel aufzunehmen, um uns noch vorhandene Barrieren unserer Website mitzuteilen (der sogenannte Feedback-Mechanismus).

Bitte nutzen Sie dieses Formular ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf www.kiel.de. Für andere Mitteilungen steht Ihnen die E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Bitte beschreiben Sie die Barriere so genau wie möglich. Wenn Sie eine Antwort möchten, nennen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. 

Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel

Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620 

E-Mail: