Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landeshauptstadt ist bemüht, ihre Website nach nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 9. Juni 2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.kiel.de) und bezieht sich auf die entwicklungsbegleitenden Prüfungen auf Konformität mit der BITV vom Mai 2017 sowie auf die externe Evaluation vom August 2022.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Aufgrund von Rückmeldungen zur Barrierefreiheit und aufgrund diverser Ergänzungen auf der Seite seit der entwicklungsbegleitenden Prüfung 2017 ist eine externe Evaluation begonnen worden. Die Prüfergebnisse liegen vor. Anhand des umfangreichen Prüfungsberichts wird die Seite jetzt überarbeitet. Voraussichtlich im Mai 2023 sollen die Mängel beseitigt sein und die Seite wird erneut evaluiert.
Bereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Der Prüfbericht listet zahlreiche Details auf. Zu den wesentlichen Punkten zählen Sprünge und Inkonsistenzen in der Überschriftenhierarchie, Beschriftungen von Links und Akkordeons, die Navigierbarkeit mit Maus und Tab besonders im Menü, Mängel in Modulen von Drittanbietern wie Jobportal, Beteiligungswerkzeugen und Mietspiegel-Rechner oder die Fokus-Sichtbarkeit.
- PDF-Dokumente zum Herunterladen. Wegen der großen Anzahl der Dokumente werden sie kontinuierlich bearbeitet, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Nach 2018 hochgeladene PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt oder schrittweise durch eine barrierefreie Version ersetzt.
- Zum Teil Untertitel von Videos, sofern sie älter sind.
- Dokumente und Webseiten mit Landkarten und Lageplänen.
So können Sie Barrieren melden
Wenn Ihnen eine Barriere auf www.kiel.de auffält, die noch nicht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet ist, teilen Sie uns dies bitte über das Formular auf dieser Seite mit. Am Fuß jeder einzelnen Seite auf kiel.de finden Sie den Link "Barriere melden" zu diesem Formular. Hierüber wird uns automatisch mitgeteilt, von welcher Seite aus Sie den Mangel melden.
Dieses Formular entspricht der nach den geltenden Vorschriften bereitzustellenden Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Landeshauptstadt Kiel aufzunehmen, um uns noch vorhandene Barrieren unserer Website mitzuteilen (der sogenannte Feedback-Mechanismus).
Bitte nutzen Sie dieses Formular ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf www.kiel.de. Für andere Mitteilungen steht Ihnen die E-Mail-Adresse rathaus@kiel.de zur Verfügung.
Bitte beschreiben Sie die Barriere so genau wie möglich. Wenn Sie eine Antwort möchten, nennen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.
Sie können uns auch per Post schreiben:
Landeshauptstadt Kiel
Pressereferat - Online-Redaktion
Fleethörn 9, 24103 Kiel
Oder per E-Mail an online-redaktion@kiel.de.
Beschwerdeverfahren
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG. Die Beschwerdestelle soll Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen lösen.
Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner*innen oder Verlierer*innen zu finden. Es geht darum, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie die Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie lesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121, 24171 Kiel
0431 988-1620
bbit@landtag.ltsh.de