Prüfung zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- und des Realschulabschlusses

Für Nichtschüler*innen

In der Prüfung sollen die Bewerber*innen nachweisen, dass sie einem dem Abschluss des Bildungsganges Hauptschule oder des Bildungsganges Realschule gleichwertigen Leistungs- und Bildungsstand erreicht haben.

Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach einem Jahr einmal wiederholt werden.

Weitere Informationen über die Zulassung zu diesen Prüfungen erhalten Sie im
Schulamt Kiel
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Zimmer A 452
Telefon 0431 901-2965 oder 0431 901-2941
 

Mitzubringen sind

  • Ein schriftlicher, formloser Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit
    • einer Erklärung über bereits unternommene Versuche zum Erwerb des angestrebten Schulabschlusses
    • Angaben über Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung
    • einer Erklärung zur Wahl der mündlichen Prüfungsfächer nach § 8 NschPVO
  • Eine beglaubigte Ausweiskopie oder eine beglaubigte Geburtsurkunde und Meldebescheinigung
  • Ein tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsweges und gegebenenfalls bisheriger beruflicher Tätigkeiten mit einem unterzeichneten aktuellen Lichtbild
  • Eine beglaubigte Kopie der Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der zuletzt besuchten Schulen sowie Nachweise über sonstige Ausbildungen

Zusätzlich kann dem Antrag beigefügt werden:

  • die Erklärung, dass bei der Prüfung für den Hauptschulabschluss eine zusätzliche Prüfung in der ersten Fremdsprache oder gemäß § 7 Abs. 2 in der Muttersprache gewünscht wird <
  • die Erklärung, dass bei der Prüfung für den Realschulabschluss anstelle der Prüfung in der ersten Fremdsprache gemäß § 7 Abs. 2 eine Prüfung in der Muttersprache gewünscht wird <
  • die Erklärung, dass Religion als zusätzliches Prüfungsfach gewünscht wird
  • die Erklärung, anstelle einer mündlichen Prüfung ein fächerübergreifendes bearbeitendes Thema präsentieren zu wollen
  • der Antrag auf Anerkennung eines Fremdsprachen-Zertifikates des Deutschen Volkshochschulverbandes gemäß § 7 Abs. 3.

Zulassungsbedingungen

Der*die Bewerber*in kann in Schleswig-Holstein nicht zugelassen werden, wenn sie*er

  • bereits einen Haupt- oder Realschulabschluss erworben hat
  • zum Zeitpunkt der Zulassung ihren / seinen Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat
  • die Prüfung bereits zweimal erfolglos abgelegt hat
  • Schülerin / Schüler einer öffentlich allgemein bildenden oder beruflichen Schule ist.

Die schriftliche Prüfung der Hauptschulprüfung umfasst:

  • eine schriftliche Prüfung in dem Fach Deutsch
  • eine schriftliche Prüfung in dem Fach Mathematik
  • falls dies beantragt wurde, ist auf Wunsch eine zusätzliche schriftliche Prüfung in der ersten Fremdsprache möglich.
  • Die schriftliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz
  • Anstelle der Prüfung in der ersten Fremdsprache kann für Prüflinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, auch eine Arbeit in der Muttersprache zugelassen werden.

Die mündliche Prüfung der Hauptschulprüfung umfasst:

  • 3 Prüfungen nach der Wahl des Prüflings aus den Fachbereichen
    a) Biologie, Chemie, Physik, Technik/Informatik
    b) Geographie, Geschichte, Wirtschaft/Politik
    wobei beide Fachbereiche belegt sein müssen
  • die schriftliche Prüfung in der ersten Fremdsprache ersetzt eine der mündlichen Prüfungen
  • Der Prüfungsausschuss kann zusätzlich jeweils eine mündliche Prüfung in den schriftlich geprüften Fächern mit Ausnahme der ersten Fremdsprache ansetzen, wenn dies zur Sicherung der Bewertung erforderlich ist oder die zu prüfende Person dies beantragt.

Die schriftliche Prüfung der Realschulprüfung umfasst:

  • eine schriftliche Prüfung in dem Fach Deutsch
  • eine schriftliche Prüfung in dem Fach Mathematik
  • eine schriftliche Prüfung in der ersten Fremdsprache. Die schriftliche Prüfung in der ersten Fremdsprache besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz.
  • Anstelle der Prüfung in der ersten Fremdsprache kann für Prüflinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, auch eine Arbeit in der Muttersprache zugelassen werden.

Die mündliche Prüfung der Realschulprüfung umfasst:

  • 2 Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie
  • 3 Prüfungen nach Wahl des Prüflings aus den Fachbereichen
    a) Biologie, Chemie, Physik, Technik/Informatik 
    b) Geographie, Geschichte, Wirtschaft/Politik 
    wobei beide Fachbereiche belegt sein müssen
  • Anstelle der mündlichen Prüfung in einem der 3 Prüfungsfächer kann ein fächerübergreifend bearbeitetes Thema präsentiert werden.