FEUERWEHR & RETTUNGSDIENST
Zentrale Koordinierung von Luftrettung und Sekundärverlegungen

Die IRLS Mitte nimmt neben ihren regelhaften Aufgaben als Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle verschiedene zentrale Aufgaben bei der Disposition von besonderen Einsätzen bzw. Patientenverlegungen für Schleswig-Holstein wahr: 

  • Zentrale Disposition von arztbegleiteten Sekundärtransporten (KOST)
  • Zentrale Disposition der Luftrettung (ZDLR)
  • Single Point of Contact (SPoC)

Diese drei Aufgaben werden betriebsintern als eigenständiger Arbeitsbereich im 24/7-Betrieb organisiert. Die einsetzenden Disponent*innen verfügen über eine ergänzende Qualifizierung für diese Aufgaben. Sie umfasst die dispositionsrelevanten Themen des DIVI-Intensivtransportkurses, die Anforderungen, Leistungsoptionen und Besonderheiten der Luftrettung sowie die Abläufe in der Kleeblattstruktur. Ergänzend erfolgen regelmäßige Hospitationen auf den zugehörigen Einsatzmitteln.

Was ist die KoSt und warum gibt es sie?

Neben der klassischen Notfallrettung ist der Transport von Patient*innen zwischen verschiedenen Krankenhäusern Aufgabe des Rettungsdienstes. Hierbei stellt die Beförderung von Patient*innen mit dauerhaftem intensivmedizinischem und / oder ärztlichem Betreuungsbedarf eine besondere Herausforderung dar. In Schleswig-Holstein stehen für diese Beförderungen unterschiedliche besondere Einsatzmittel zur Verfügung. Dies sind Intensivtransportwagen (ITW), Verlegungsarzteinsatzfahrzeug (VEF) und Rettungstransporthubschrauber (RTH).

Die KOST Schleswig-Holstein ist die zentrale Koordinierungsstelle für diese Einsatzmittel und damit für alle arztbegleiteten Sekundärtransporte in Schleswig-Holstein.

Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Aufgaben

  • Annahme aller Transportanforderungen für arztbegleitete Sekundärtransporte
  • Koordinierung dieser Sekundärtransporte
  • Unterstützung anderer Leitstellen bei der Disposition von arztbegleiteten Sekundärtransporten
  • Disposition von Primär- und Sekundärtransporten mit Ressourcen zur Versorgung von Neugeborenen in Abstimmung mit der zuständigen Leitstelle
  • Unterstützung des SPOC SH bei Transporten im Rahmen des Kleeblattkonzeptes

Die IRLS Mitte nimmt die Aufgaben als KOST SH auf Grundlage von § 17 (8) SHRDG wahr. Ergänzend ist die KOST der SPOC Schleswig-Holstein (single point of contact) im Rahmen des bundesweitenKleeblatt-Konzeptes .

Intensivtransportwagen (Foto: BF-Kiel)

Was ist die ZDLR und warum gibt es sie?

Die ZDLR SH ist die Zentrale Disposition Luftrettung für Schleswig-Holstein. Im Verbund mit der Aufgabenwahrnehmung als KOST SH obliegt der ZDLR die Disposition aller luftgebundenen Einsätze im Primär- und Sekundärbereich in Schleswig-Holstein.

Auch diese Aufgabe nimmt die IRLS Mitte auf Grundlage von § 17 (8) SHRDG wahr. Die vier für die Luftrettung eingesetzten Rettungstransporthubschrauber (RTH) haben ihre „Heimat-Standorte“ verteilt im Land Schleswig-Holstein. Die RTH sind im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein sowie der rettungsdienst holstein AöR (rdh) als Träger der Luftrettung tätig

Die Hubschrauber sind in folgenden Stationen beheimatet: 

  • Christoph Europa 5 in Niebüll
  • Christoph 42 in Schachtholm
  • Christoph 12 in Siblin
  • Christoph 67 in Itzehoe

Die zentrale Disposition der Luftrettung soll den optimalen Einsatz der vier RTH sicherstellen. Hierbei erfolgt auch die Anforderung von Luftrettungsmittel aus anderen Bundesländern oder weiteren Anbietern. Ebenso ist die ZDLR SH Ansprechpartnerin für Anforderungen aus anderen Bundesländern.

Neben dem Einsatz in der Primärrettung als Notarzt und/oder als ergänzendes Transportmittel erfolgt der Einsatz der Maschinen im Bereich der Sekundärverlegungen.

RTH Bund und rdh (rettungsdienst holstein) (Foto: Peer Knacke) - öffnet eine vergrößerte Ansicht
RTH ADAC Luftrettung (Foto:ADAC) - öffnet eine vergrößerte Ansicht
RTH deutsche Luftrettung (drf) (Foto: Benjamin Nolte) - öffnet eine vergrößerte Ansicht

Ablauf der Disposition einer Sekundärverlegung

1. Transportanforderung an die KOST / ZDLR (24/7) unter Verwendung des Anforderungsformulars

2. Bearbeitung in Abhängigkeit der Dringlichkeit des Transportes

Die Dringlichkeit des Transportes wird in eine der drei Stufen eingeordnet:

       a. Notfallverlegung sofort: Eintreffzeit vor Ort ≤ 30 Minuten
       b. Dringliche Verlegung: Eintreffzeit vor Ort ≤ 120 Minuten
       c. Disponible Verlegung: planbar nach Verfügbarkeit 

3. Abgleich der Indikation und Durchführung

Die Disponent*innen der KOST/ZDLR legen auf Grundlage der medizinischen Situation und den landeseinheitlichen Transportvorgaben durch die ärztlichen Leitungen des Rettungsdienstes das einzusetzende Einsatzmittel fest. Zur Unterstützung steht hier ein ärztlicher Backup-Dienst zur Verfügung. 

Ergeben die Indikationskriterien keine Notwendigkeit für eine ärztliche Transportbegleitung, wird Rücksprache mit dem anfordernden Arzt gehalten und eine Transportdurchführung mit einem Rettungswagen (RTW) abgestimmt. In diesen Fällen erfolgt die Fallweitergabe an die örtliche zuständige Leitstelle. Im weiteren Verlauf wird das Einsatzmittel disponiert und es erfolgt ein Arzt zu Arzt-Gespräch zur Detailabstimmung. 

4. Am Tag des Transports Arzt zu Arzt Gespräch durchführen lassen.

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst,
Katastrophen- und Zivilschutz
Westring 325a
24116 Kiel

KOST und ZDLR
0800 567 8074