Anzeigepflichten und Formular gemäß Trinkwasserverordnung
Anzeigepflicht für Wasserversorgungsanlagen
Für die*den Betreiber*in einer Wasserversorgungsanlage, besteht unter Umständen eine Anzeigepflicht, zum Beispiel wenn
- eine Wasserversorgungsanlage errichtet wird,
- eine Wasserversorgungsanlage erstmalig der erneut in Betrieb genommen wird,
- bauliche oder betriebstechnische Änderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwasser Auswirkungen haben kann, durchgeführt werden sollen,
- das Eigentum oder das Nutzungsrecht auf eine andere Person übergeht.
Anzeigepflicht für Nichttrinkwasseranlagen
Für die*den Betreiber*in einer Nichttrinkwasseranlage (z.B. Regenwassernutzungsanlagen) besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.
Unser Onlineformular bietet Ihnen die Möglichkeit sowohl Wasserversorgungsanlagen als auch Nichttrinkwasseranlagen anzuzeigen:
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Hafen- und Umwelthygiene, Krisen- und Vorsorgeplanung
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel