Jugendschutz in Kiel
Jugendschutz ist die Bewahrung junger Menschen vor schädlichen Einflüssen.
Da dies nur begrenzt möglich ist, werden zudem junge Menschen im selbstständigen Umgang mit schädlichen Einflüssen unterstütz.
Die Aufgaben des Jugendschutzes
Da es nur begrenzt möglich und sinnvoll ist, junge Menschen vor sämtlichen Gefährdungen abzuschirmen, müssen diese erlernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit diesen auseinanderzusetzen und sie alleine oder mit Hilfe anderer zu bewältigen.
Ziel des erzieherischen Jugendschutzes ist es, junge Menschen zu befähigen sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und Sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen.
Auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen besser befähigt werden, junge Menschen vor gefährlichen Einflüssen zu schützen.
Der ordnungsrechtliche Jugendschutz soll Kindern und Jugendlichen durch verschiedene (gesetzliche) Regelungen ein ungefährdetes Aufwachsen in unserer Gesellschaft ermöglichen.
Neben Abgabe- oder Zugangsbeschränkungen gehören unter anderem Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen, Beratung bei der Umsetzung zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften oder die Beteiligung bei Jugendschutzkontrollen dazu.
Die Adressaten des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes sind zuvörderst die Erwachsenen. Wahrgenommen wird der ordnungsrechtliche Jugendschutz in engem Zusammenwirken verschiedenster Behörden und Dienststellen, wie etwa der Polizei, dem Jugendschutz oder dem Ordnungsamt.
Ob im Sport, dem Umweltschutz oder der Stadtplanung: Junge Menschen sind in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens präsent. Daher ist es notwendig, Aspekte des Jugendschutzes in allen Sie betreffenden Themenfeldern zu berücksichtigen.
Der strukturelle Jugendschutz macht sich für die Berücksichtigung der Anliegen junger Menschen bei der Gestaltung von Rahmen- und Lebensbedingungen stark, um so schädliche Einflüsse abzumildern oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Hier geht es zum Jugendamt Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Jugendschutz
Holstenbrücke 8 - 10
Denis Heckener
Damit beschäftigen wir uns:
PRÄVENTION
INFORMATION UND BERATUNG
VERNETZUNG
Informationen für Fachkräfte
Unser Angebot
Der Jugendschutz der Landeshauptstadt Kiel hält zu einer Vielzahl von jugendschutzrelevanten Themen Informationsmaterial vor und unterstützt und berät Sie bei der Planung und Durchführung von Angeboten.
Unsere derzeitigen Themenschwerpunkte liegen in den Bereichen:
- Gewaltprävention
- Extremismusprävention
- Suchtprävention
- Medienkompetenz & Jugendmedienschutz
Wir stehen außerdem gerne für Ihre Fragen zum Jugendschutzgesetz und zum Jugendmedienschutz(-Staatsvertrag) zur Verfügung.
Umfassender Materialbestand

Informationen für Gewerbetreibende / Veranstalter
Was es zu beachten gilt:
Der Gesetzgeber hat eine lange Reihe von Gesetzen erlassen, die Sie in Ihrem Betrieb wahren und beachten müssen. Dies gilt ebenso für öffentliche Veranstaltungen.
Verstöße gegen diese gesetzlichen Bestimmungen können hohe Kosten nach sich ziehen.
Sprechen Sie uns daher bei Fragen, Unsicherheiten oder bei der Planung einer öffentlichen Veranstaltung gerne an!
bis zu
50.000 €
können Verstöße gegen das JuSchuG kosten.